Letzte Aktualisierung:Freitag, 4. April 2019

WICHTIGER HINWEIS:BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH.Das folgende Dokument (diese „Nutzungsbedingungen“ oder „Bedingungen“) beschreibt die Bedingungen, unter denen die Cvent Deutschland GmbH und ihre hundertprozentigen Tochtergesellschaften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Lanyon Solutions, Inc. (einzeln und gemeinsam „Cvent“) jeder natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden „Sie“ oder „Anbieter“) Zugang zu den Services des Cvent Supplier Network (Gruppe), der Lanyon Group und den Cvent Business Transient-Services (die „Services“ bzw. die „Website“) bietet.Durch den Zugriff auf die Website oder auf Inhalte der Website erklären Sie sich damit einverstanden, die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein.Wenn Sie diese Bedingungen nicht verstehen oder ihnen nicht zustimmen, verwenden Sie die Website bitte nicht.

Sie dürfen nicht auf die Website oder Inhalte der Website zugreifen, wenn Sie ein Mitbewerber von Cvent sind, es sei denn, Sie haben zuvor die schriftliche Zustimmung von Cvent erhalten.

1. LEISTUNGSUMFANG:

1.1     Diese Bedingungen gelten für die Services des Cvent Supplier Network, der Lanyon Group und von Cvent Business Transient.Die Business Transient-Services unterliegen auch den ergänzenden Bestimmungen zu den Bedingungen in Anlage A, die beigefügt sind und einen Teil davon bilden.

1.2      Anbieter von Tagungsräumen wie Hotels und anderen Veranstaltungsorten sowie Hotel-, Management- oder Franchise-Unternehmen, die im Auftrag von Hotels und Veranstaltungsorten handeln, sowie andere Unternehmen, die Dienstleistungen für Meeting- und Veranstaltungsplaner erbringen (nachstehend zusammenfassend als „Anbieter“ bezeichnet) können eine der drei Versionen des Cvent Supplier Network abonnieren, wie in der nachstehenden Tabelle* angegeben, gemäß den in der anwendbaren Marketing-Paketvereinbarung, Bündel-Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Cvent und Anbieter für eine Anzeige festgelegten Preisen für Anzeigenplatzierungen oder andere Services (jeweils nachstehend ein „Bestellformular“).

1.3      Das Basis-Listing des Supplier Network ermöglicht die Übermittlung von Antworten auf Angebotsanfragen von Meeting- und Veranstaltungsplanern („RFPs“) sowie andere diesbezügliche Mitteilungen zwischen Meeting- und Veranstaltungsplanern und Anbietern sowie eine grundlegende Werbung zur Anzeige des Ortes oder des Services eines Anbieters (im Folgenden als „Basis-Listing“ bezeichnet).Anbieter können auch ihr Basis-Listing auf eine höhere Ebene von Listings, die unten angegeben sind, durch den Kauf zusätzlicher bezahlter Werbeformen (auch als „Listing“ bezeichnet) von Cvent aktualisieren.

1.4      Alle Angebote des Supplier Network umfassen alle Funktionalitäten und Funktionen des Basis-Listings.Darüber hinaus stehen eine Reihe zusätzlicher Funktionen und Funktionalitäten zur Verfügung, die den Anbietern einen stabileren Satz an Kontenverwaltungs- und RFP-bezogenen Tools bieten, die auf der Grundlage der im Bestellformular angegebenen Listen aufgeführt sind.Cvent behält sich das Recht vor, die unten aufgeführten Funktionen/Bedingungen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, sobald die geänderten Bedingungen bei der Domain oder den Subdomains von http://www.cvent.com veröffentlicht wurden, wenn die vorherige Version der Bedingungen veröffentlicht wurde oder indem diese Änderungen über eine schriftliche Kontaktmethode mitgeteilt wurden, die Cvent mit dem Anbieter festgelegt hat.

Elite- und Tier 1-Listings*

Funktion

Basic

Half Diamond

1 Diamond

2 Diamond

3 Diamond

4 Diamond

             

Inventar

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Begrenzt

Begrenzt

Wichtige Details in der Übersicht

Branchenbewertungen

Ausstattung

Schlüsselstatistiken für Meetingraum

Kapazitätstabelle für Meetingraum

Schlüsselstatistiken für Gästezimmer

Veranstaltungsort auf der Karte

Entfernung vom Flughafen

Parken - Info & Kosten

Stornierungsbedingungen

Zusätzliche Information

Auszeichnungsinformationen

Virtuelle Tour

Bild zu Suchergebnissen („Hauptbild“)

Bild zu DG („Listing-Bild“)

Schnellansicht-Beschreibung („Listing Beschreibung“)

Verbesserung des Suchrankings

Keiner

Am wenigsten

Mehr als Half Diamond

Mehr als 1 Diamond

Mehr als 2 Diamond

Am meisten

Bildergalerie (Anzahl)

0

5

10

15

30

50

Heldenbild

Gästezimmer-Bildergalerie

Lokale Sehenswürdigkeiten

Profilbeschreibung

Grundrisse

Menüs

Termine erforderlich

Saisonalität

Social Media-Links

Zusätzliche Materialien (Dokumentbibliothek)

Bilder in der Kapazitätstabelle für Meetingraum

Drill-in-Seiten für Meetingraum

Aktionen

Wegbeschreibung

Zusätzliche Display-Anzeigen in den Suchergebnissen

Professionelle RFP-Management-Lizenz

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Immobilienbenutzer

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Tier 2- und Tier 3-Listings*

Funktion

Basic

Half Diamond

1 Diamond

2 Diamond

3 Diamond

4 Diamond

             

Inventar

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Begrenzt (

Begrenzt

Wichtige Details in der Übersicht

Branchenbewertungen

Ausstattung

Schlüsselstatistiken für Meetingraum

Kapazitätstabelle für Meetingraum

Schlüsselstatistiken für Gästezimmer

Veranstaltungsort auf der Karte

Entfernung vom Flughafen

Parken - Info & Kosten

Stornierungsbedingungen

Zusätzliche Information

Auszeichnungsinformationen

Virtuelle Tour

Bild zu Suchergebnissen („Hauptbild“)

Bild zu DG („Listing-Bild“)

Schnellansicht-Beschreibung („Listing Beschreibung“)

Verbesserung des Suchrankings

Keiner

Am wenigsten

Mehr als Half Diamond

Mehr als 1 Diamond

Mehr als 2 Diamond

Am meisten

Bildergalerie (Anzahl)

5

5

10

15

30

50

Heldenbild

Gästezimmer-Bildergalerie

Lokale Sehenswürdigkeiten

Profilbeschreibung

Grundrisse

Menüs

Termine erforderlich

Saisonalität

Social Media-Links

Zusätzliche Materialien (Dokumentbibliothek)

Bilder in der Kapazitätstabelle für Meetingraum

Drill-in-Seiten für Meetingraum

Wegbeschreibung

Aktionen

Zusätzliche Display-Anzeigen in den Suchergebnissen

Professionelle RFP-Management-Lizenz

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Inbegriffen

Immobilienbenutzer

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Unbegrenzt

*Die Tiers (Stufen) werden von Cvent nach alleinigem Ermessen festgelegt, unter anderem aufgrund des geografischen Standorts des Anbieters, und Cvent behält sich das Recht vor, die Einstufung des Anbieters von Zeit zu Zeit zu aktualisieren.

1.5      Die Cvent Business Transient-Services umfassen die folgenden Funktionen und Funktionalitäten:RFP-Management, Nachfragegenerierung, Content-Management, Preisintegrität.Business Intelligence und GDS-Zugriff.

2. RANGFOLGE:

2.1      Im Falle eines Konflikts zwischen einer in diesen Nutzungsbedingungen und einem Bestellformular enthaltenen Bestimmung, gelten die Bestimmungen des Bestellformulars (vorausgesetzt jedoch, dass die Tatsache, dass eine Bestimmung in einem Bestellformular, jedoch nicht diese Nutzungsbedingungen oder in diesen Nutzungsbedingungen, aber nicht im anwendbaren Bestellformular enthalten ist, nicht als Konflikt im Sinne dieses Satzes betrachtet wird).

3. PREIS UND ZAHLUNG:

3.1      Sie erklären sich damit einverstanden, alle Gebühren und sonstigen Gebühren gemäß der Vereinbarung zu zahlen.Alle Gebühren sind netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum oder wie auf dem Bestellformular anders angegeben fällig.Wenn Sie die Gebühren oder andere Gebühren nicht bei Fälligkeit zahlen, wird eine Finanzierungsgebühr in Höhe von zwei Prozent (2 %) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, und der an dem Tag endet, an dem die Zahlung geleistet wurde.Die Zahlung erfolgt per Scheck, sofern auf Ihrem Bestellformular nichts anderes angegeben ist.Soweit dies nicht durch geltende Gesetze verboten ist, zahlt Cvent, falls der Anbieter fällige Gebühren per Kredit- oder Debitkarte bezahlt, einen Zuschlag von drei Prozent (3 %) des Gesamtbetrags, und der Anbieter stimmt der Belastung dieser Gebühr auf einer vom Anbieter bereitgestellte Kredit- oder Debitkarte zu.

3.2      Der Anbieter kann vernünftigerweise und in gutem Glauben einen Rechnungsbetrag anfechten, der Services, Gebühren, Metriken, ausgenommen Mehrnutzungen, die nicht auf dem betreffenden Bestellformular aufgeführt sind, falsch aufführt, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt, vorausgesetzt, dass der Anbieter den unbestrittenen Teil der Rechnung unverzüglich bezahlt und die Zahlung des beanstandeten Teils nur solange zurückhält, bis der Streitfall gelöst ist.Die Parteien werden in gutem Glauben verhandeln, um Zahlungsstreitigkeiten innerhalb von neunzig (90) Tagen zu lösen.

3.3      Wenn Sie die vertraglich vereinbarte Serviceleistung während der im Bestellformular angegebenen Laufzeit überschreiten, wird Ihnen die in Ihrem Bestellformular angegebene Leistung in Rechnung gestellt, oder, falls nicht anders angegeben, die aktuell gültigen Tarife für die Mehrnutzung.Sie sind für alle Steuern, Gebühren oder Abgaben verantwortlich, einschließlich, ohne Einschränkung, Umsatz, Nutzung, Wertschöpfung, Lizenzgebühren oder Quellensteuern, die von einer bundesstaatlichen, staatlichen Landesregierungs-, einer lokalen oder einer anderen staatlichen Stelle auf die im Rahmen dieser Vereinbarung angebotenen Dienstleistungen erhoben werden, ausgeschlossen von Steuern auf das Nettoeinkommen von Cvent.

4. BEZUGSRECHT:

4.1      Vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen und aller zusätzlichen Bedingungen in einem Bestellformular, sofern vorhanden, gewährt Cvent Ihnen ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbaresund widerrufliches Bezugsrecht, ohne das Recht, Unterlizenzen für den Zugriff und die Nutzung der Services zu erteilen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.Sie dürfen die Services nur zur Durchführung Ihrer internen Geschäftsvorgänge verwenden.Sie dürfen die Services nicht als Teil eines kommerziellen Time-Sharing- oder Service-Office-Betriebs oder in einer anderen Wiederverkaufskapazität nutzen.Mit Ausnahme des vorgenannten Bezugsrechts werden Ihnen hierin keine anderen Rechte an den Services eingeräumt, und die Services sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von Cvent und seinen Lizenzgebern, unabhängig davon, ob die Services separat oder in andere Produkte, Services oder Leistungen eingebunden sind.

5. VERANTWORTUNG DER PARTEIEN:

5.1     Informationen und Daten, die von Anbietern über das Cvent-System bereitgestellt werden, werden nur von Cvent verwendet, soweit dies für den Betrieb der Website und die Bereitstellung der Services und im Einklang mit Cvents Datenschutzrichtlinie (https://www.cvent.com/en/privacy-policy.shtml und allen anwendbaren Datenschutzgesetzen und -bestimmungen (einschließlich der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)) (gemeinsam „Datenschutzrichtlinie und -regeln”) erforderlich ist.Sie und Cvent erklären sich damit einverstanden, die Datenschutzrichtlinien und -regeln in allen wesentlichen Punkten zu befolgen und die Hilfe und Zusammenarbeit zu leisten, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind bzw. angefragt werden, um diese einzuhalten.Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass, wenn Sie Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf RFP-Daten) an Dritte, die die Dienste nutzen, übermitteln, die Empfänger dieser Informationen diese Informationen kopieren oder neu verteilen können, indem sie beispielsweise Standardschnittstellen verwenden, um Daten an externe Systeme durch elektronischen Export von Daten in Dateien oder Berichte, durch Drucken oder auf andere Weise übermitteln können.Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen zur Verarbeitung persönlicher Daten oder zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten unter Einhaltung anderer gesetzlich zulässiger Bedingungen für die Verarbeitung persönlicher Daten einzuholen.Soweit Cvent persönliche Daten von Betroffenen, die sich im EWR oder in der Schweiz befinden, im Auftrag eines Kunden oder eines mit einem Kunden verbundenen Kunden verarbeitet oder Cvent anderweitig den Datenschutzgesetzen der EU unterliegt, werden die Parteien die Bestimmungen des Datenschutznachtrags (https://www.cvent.com/dpa) einhalten.

5.2      Der Anbieter erklärt sich einverstanden, (i) alle anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetze und Bestimmungen einzuhalten; (ii) die Services nicht für illegale Zwecke zu nutzen; (iii) keine Person oder Einheit nachzuahmen bzw. betrügerische Geschäftspraktiken zu betreiben, einschließlich dem Generieren ungültiger Impressionen, Klicks oder anderer Aktionen; (iv) jegliches rechtswidrige, schädliche, hasserfüllte, rassische, ethnische oder anstößige Material jeglicher Art nicht darzustellen oder zu übertragen; (v) keine Dateien zu verteilen, die Viren, beschädigte Dateien oder ähnliche Programme enthalten; und (vi) die Funktionalität des Netzwerks nicht zu stören bzw. zu unterbrechen.

5.3      Der Anbieter ist allein verantwortlich für die Handlungen seiner Mitarbeiter und Vertreter, die die Services in seinem Namen nutzen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, RFPs einzureichen, anzunehmen oder abzulehnen und für die Kommunikation mit anderen Benutzern der Services.Der Anbieter übernimmt alle Risiken im Umgang mit anderen Nutzern der Services und ist für die gesamte Kommunikation untereinander und gegebenenfalls für die separate Vertragsabwicklung verantwortlich.Alle Streitigkeiten in Bezug auf ein Produkt oder eine Dienstleistung oder das Versäumnis, vereinbarte Produkte und Services bereitzustellen, müssen direkt zwischen dem Anbieter und dem/den jeweiligen Dritten gelöst werden.Cvent haftet nicht für den Verstoß einer der Parteien gegen die Bedingungen einer Transaktion oder damit zusammenhängenden Transaktionen.

5.4      Cvent weist Ihnen eine oder mehrere Login-IDs und Passwörter zu, mit denen Sie auf die Services zugreifen können.Jede Benutzer-ID ist für die zugewiesene Person eindeutig und darf nicht mit anderen geteilt werden, einschließlich anderen Mitarbeitern des Anbieters.Sie treffen angemessene Vorkehrungen, um sich gegen Diebstahl, Verlust oder betrügerische Verwendung solcher IDs und Passwörter zu schützen, und Sie tragen die alleinige Verantwortung für Verluste, die durch die Verwendung dieser IDs und Passwörter durch eine andere Partei mit oder ohne Ihr Wissen entstehen.Vorausgesetzt, dass Sie zu diesem Zeitpunkt ein gutes Standing haben und vorbehaltlich des Abschnitts 10.2, kann Cvent anderen Mitarbeitern des Anbieter oder der Muttergesellschaft des Anbieters eine oder mehrere Anmelde-IDs und Passwörter bereitstellen, die jedoch keine Mitarbeiter des Hotels, Motels, Resorts oder der kurzfristigen Unterkunft sind, die auf dem Bestellformular benannt ist und/oder den Mitarbeitern eines verbunden Unternehmens des Anbieters (wie in Abschnitt 9.2 definiert) (alle Vorstehenden werden gemeinsam „Obige Immobilienbenutzer“ bezeichnet).Für solche zusätzlichen Anmeldungen kann eine zusätzliche Gebühr von Cvent erhoben werden.Der Anbieter erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass Cvent solche Anmeldungen zu seinem Account bei Cvent an solche „Obigen Immobilienbenutzer“ bereitstellt.

5.5      Auf schriftliche Anfrage des Anbieters, die innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Datums oder der Kündigung dieser Vereinbarung gestellt wird, wird Cvent, sofern der Kunde nicht gegen seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung verstößt, und nach Zahlung der anwendbaren Gebühren durch den Anbieter, dem Anbieter eine Datei mit Anbieterinhalten in seinem dann aktuellen Format zum Herunterladen bereitstellen.Nach dieser Frist von 30 Tagen ist Cvent nicht verpflichtet, Anbieterinhalte zu speichern oder bereitzustellen, und löscht danach, sofern nicht gesetzlich verboten, alle Anbieterinhalte, die in seinen Produktionssystemen verwaltet werden, vorausgesetzt jedoch, dass Cvent archivierte Kopien von Anbieterinhalten auf Offline-Sicherungsmedien für einen angemessenen Zeitraum speichern kann, der zwei (2) Jahre, nach Ablauf oder Beendigung eines Bestellformulars, nicht überschreiten darf.

6. VERANTWORTUNG DES ANBIETERS

.

6.1      Der Anbieter stimmt zu, dass er allein für seine Handlungen, Produkte, Services und den Inhalt seiner Übertragungen zu den Services verantwortlich ist.Der Anbieter versichert und garantiert, dass alle Daten, Materialien und Inhalte, die er für die Nutzung der Dienste bereitstellt (der „Anbieterinhalt“), einschließlich der Angaben zu den Anbieter-Raumdaten (wie nachstehend definiert) sowie den von einem Anbieter zur Verfügung gestellten Videos für eine Videoanzeige, korrekt und aktuell sind, sich im Eigentum des Anbieters befinden, bzw. dass der Anbieter das Recht hat, die unten in diesen Bedingungen angegebene Lizenz zu erteilen, und diese Bereitstellung und/oder Verwendung des hier genannten Anbieterinhalts verstößt weder gegen geistiges Eigentum, Datenschutz oder Werberechte Dritter, noch sind alle Platzierungen von Anbieterinhalten für die Verwendung von Cvent genehmigt.Der Anbieter verteidigt, entschädigt und hält Cvent schadlos bezüglich allen Ansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Haftungen, Bußgeldern, Kosten und Aufwendungen einschließlich angemessener Rechtskosten, die Cvent entstehen oder die von Cvent vereinbart wurden, um durch Vergleich oder Kompromiss bezahlt zu werden, die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund eines Verstoßes gegen die vorstehenden Darstellungen und Garantien oder eines Verstoßes gegen das anwendbare Gesetz durch den Anbieter ergeben.Der Anbieter ist nicht berechtigt, eine solche gegen Cvent geltende Forderung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cvent zu begleichen oder zu einer Übereinkunft diesbezüglich zu gelangen.

6.2      Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen oder in einem Bestellformular erkennt der Anbieter hiermit an und stimmt zu, dass Cvent alle Anbieterinhalte, einschließlich des für den Lieferanten spezifischen Inhalts, verwenden darf, um aggregierte und/oder anonymisierte Statistiken über die Verwendung der Services zu erstellen (die „Aggregatdaten“).Cvent ist der alleinige Eigentümer der Aggregatdaten und kann die Aggregatdaten unbeschadet anderslautender Bestimmungen zu kommerziellen Zwecken verwenden und offenlegen, einschließlich der Bekanntmachung der Nutzung der Services, Bereitstellung von Informationen über allgemeine Industrietrends und Bereitstellung von Benchmarking-Daten für Cvent-Kunden.Aggregatdaten dürfen den Anbieter nicht als Quelle bestimmter Daten identifizieren.

6.3      Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, behält sich der Anbieter alle Rechte vor, die er an Anbieterinhalten besitzt, die Cvent über die Services zur Verfügung gestellt werden oder von Cvent im Auftrag des Anbieters von anderen erfasst werden.Der Anbieter gewährt Cvent ein beschränktes, nicht ausschließliches Recht und eine Lizenz, um (i) die Anbieterinhalte (einschließlich Urheberrechte, Marken, Patente, Veröffentlichungen oder andere Rechte) für Cvent zu nutzen, um die Services zu betreiben und die Anbieterinhalte gegenüber Drittanbietern offenzulegen, um die Services zu betreiben, und (ii) vorbehaltlich geltender Urheber-, Marken- oder anderer Rechte Dritter, um Bilder von Anbieter-Listings auf der Website zu Zwecken der Werbung und Verkaufsförderung für Cvent zu verwenden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Marketing, Schulung oder Investitionsmaterialien.Der Anbieter hat die ausschließliche Kontrolle über den Anbieterinhalt, der sich auf die Beschreibung des Veranstaltungsortes bezieht, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Anbieterübersicht, Bilder und eine Liste der Einrichtungen für den Veranstaltungsort.Cvent arbeitet mit dem Anbieter zusammen, um sicherzustellen, dass der Inhalt des Anbieters korrekt ist.

 

7. KEIN UNZULÄSSIGES VERHALTEN ODER ANDERE VERBOTENE VERWENDUNGEN:

7.1      Sie werden die Services nicht auf eine Art und Weise nutzen, die über den Umfang Ihres Abonnements gemäß Abschnitt 4 (Bezugsrecht) dieser Bedingungen hinausgeht oder gegen Ihre Verpflichtungen aus Abschnitt 5 (Verantwortlichkeiten der Parteien) oder Abschnitt 6 (Verantwortlichkeiten des Anbieters) dieser Bedingungen verstößt oder für illegale Aktivitäten (alles Vorstehende wird als „Verbotene Verwendungen“ bezeichnet).Wenn Cvent der Ansicht ist, dass Sie an verbotenen Verwendungen teilhaben, können wir Ihren Zugang zu den Services und anderen Services sofort einstellen oder beenden.Cvent kann auch Selbsthilfemaßnahmen ergreifen, die zur Verhinderung der fortgesetzten verbotenen Verwendung erforderlich sind, einschließlich Löschen der Kontaktinformationen aus Ihrem Adressbuch für Personen, die Beschwerden bei Cvent oder dem Web-Hosting-Unternehmen von Cvent einreichen.Sie sind nach wie vor für die vollständige Zahlung aller Gebühren verantwortlich, die aufgrund eines Bestellformulars geschuldet wurden, auch wenn Ihr Zugang zu den Services für verbotene Zwecke gesperrt oder beendet ist.

7.2      Der Anbieter erklärt und garantiert, dass er, seine verbundenen Unternehmen und seine Angestellten, Agenten, Vertreter und alle Entitäten oder Personen, die über den Anbieter effektiv Kontrolle haben, keinem Land unterliegen oder in einem Land ansässig sind, das durch das US-Außenministerium und/oder OFAC mit Wirtschafts- oder Handelssanktionen belegt wird oder als „speziell designierter Staatsangehöriger“, „speziell designierter globaler Terrorist“, „geblockte Person“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung unter der OFAC-Sanktionsregelung aufgeführt ist.Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung, und Cvent kann diese Vereinbarung sofort beenden.

8. ANBIETER-RAUMDATEN:

8.1      Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung von Cvent erklären sich Anbieter und Cvent damit einverstanden, Daten über alle vom Anbieter über die Nutzung der Services gebuchten Räume und Konferenzräume auszutauschen, einschließlich RFP-Metriken und Raum-Nachtdaten („Anbieter-Raumdaten“).Cvent und der Anbieter erklären sich bereit, kooperativ und in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um die Richtigkeit der Anbieter-Raumdaten sicherzustellen, und einen einvernehmlichen Betriebsmechanismus zu entwickeln, um diese vierteljährlich oder auf anderer Basis auszutauschen.

8.2      Der Anbieter erkennt hiermit an und stimmt zu, dass Cvent Anbieter-Raumdaten unbeschadet anderslautender Bestimmungen in dieser oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien mit folgenden Dritten teilen darf, die einen legitimen Wissensbedarf oder einen anderweitig gültigen geschäftlichen Zweck für die Einsicht in die Anbieter-Raumdaten haben:(i) ein autorisierter Partner des Anbieters, ein Vertreter, Agent oder ein nicht verbundener Dritter (vorbehaltlich der Durchführung einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung mit Cvent durch den Dritten); und (ii) das „Flag-Unternehmen“, die Verwaltungsgesellschaft, die Eigentümergruppe, die Werbeagentur oder eine einzelne Hotelimmobilie des Anbieters.

9. ANBIETER-PARTNER:

9.1      Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass wenn der Anbieter mit einer Hotelvertretung, einer Hotelverwaltungsgesellschaft, einer Hotelkette oder einem Franchise verbunden und/oder Mitglied eines Hotelverbands ist (jedes dieser Unternehmen, Franchise-Unternehmen oder Vereinigungen wird nachstehend als „Anbieter-Partner“ bezeichnet ”), der Anbieter diesen Anbieter-Partner möglicherweise dazu ermächtigt, bestimmte Maßnahmen im Namen des Anbieters zu ergreifen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, das Anfordern, Empfangen und/oder Beantworten von RFPs.Anbieter und Anbieter-Partner verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass sie gemeinsam dafür verantwortlich sind, Cvent über das Bestehen und den Status der Anbieter-Partnerbeziehung sowie deren Änderungen zu informieren, und erklären sich damit einverstanden, dass Cvent einen Anbieter-Partner so behandeln kann (ohne dazu verpflichtet zu sein), dass der Anbieter-Partner vom Anbieter autorisiert ist, RFPs im Namen des Anbieters anzufordern, zu erhalten und darauf zu antworten und andere übliche Funktionen von Anbieter-Partnern auszuführen, es sei denn, Cvent hat eine schriftliche Genehmigung in Bezug auf diesen Anbieter-Partner erhalten.

9.2      Anbieter und Anbieter-Partner vertreten und garantieren, dass die Nutzung der Services durch den Anbieter und/oder durch den Anbieter-Partner im Auftrag des Anbieters nicht gegen die Bedingungen einer Vereinbarung zwischen einem Anbieter und einem Anbieter-Partner verstößt.Alle Aspekte der Beziehung des Anbieters zu einem Anbieter-Partner, einschließlich und ohne Einschränkung, ob und in welchem Umfang ein Anbieter-Partner dazu berechtigt ist, die Services im Namen des Anbieters zu nutzen und/oder eine Empfehlungsgebühr für RFPs zu erhalten, die an Anbieter vergeben werden und die von Anbieter-Partnern stammen, muss direkt zwischen dem Anbieter und dem Anbieter-Partner gehandhabt werden.

9.3      Der Anbieter und der Anbieter-Partner haften gesamtschuldnerisch und verpflichten sich, Cvent von sämtlichen Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten, die Cvent im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Anbieter-Partner entstehen, freizustellen und gegen diese zu verteidigen und schadlos zu halten.Anbieter und Anbieter-Partner vereinbaren, dass, sofern nichts anderes schriftlich zwischen Cvent und dem Anbieter vereinbart wurde, Änderungen der Beziehung des Anbieters zu einem Anbieter-Partner die Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen des Anbieters während der verbleibenden Laufzeit eines Bestellformulars nicht ändert oder reduziert, und ein solches Bestellformular gilt weiterhin für dieselbe Immobilie des Anbieters während der verbleibenden Laufzeit des Bestellformulars (und wird nicht auf eine andere Immobilie des Anbieters oder einen Anbieter-Partner übertragen).Für den Fall, dass eine Änderung der Eigentums-, Management- oder Franchise-Zugehörigkeit eines Anbieters dazu führt, dass der Anbieter sein Listing in den Services ändert, wird Cvent in gutem Glauben mit dem Anbieter zusammenarbeiten, um die erforderlichen Änderungen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt einer angemessenen elektronischen Benachrichtigung über die erforderliche Änderung vorzunehmen.

10. INHALT UND ZUGANG:

10.1      Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass Cvent und seine Partner-Websites, einschließlich Ratingdienste und andere inhaltsbezogene Anbieter („Partner-Websites”) zulassen, dass der Anbieter Anbieterinhalte auf die Website hochladen kann, und dass Cvent keinen Einfluss auf die Qualität, Genauigkeit, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der vom Anbieter hochgeladenen Produkte und/oder Services hat.Sie dürfen die Services nicht zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren oder das Reverse-Engineering, die Demontage oder die Dekompilierung der Services verursachen oder zulassen.Alle Benutzer von Services und Besucher der Cvent-Websites erklären sich damit einverstanden, keine manuellen oder automatisierten Mittel (jeglicher Art) zu verwenden, um Daten in großen Mengen von Cvent-Websites zu erfassen oder zu extrahieren.

10.2     > Der Zugang zu dieser Website ist weder Wettbewerbern noch zukünftigen Wettbewerbern gestattet.Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine Informationen auf der Website für konkurrierende kommerzielle Zwecke kopieren, aufnehmen, veröffentlichen, extrahieren, abschürfen, replizieren, reproduzieren, verwenden oder weiterverkaufen.Wenn Sie dies tun, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cvent eine nicht wieder gutzumachende Verletzung erleidet, und Sie stimmen zu, alle angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten zu tragen, die bei der Durchsetzung dieser Bestimmungen anfallen.Cvent kann nach eigenem Ermessen den Zugang zu den Services unverzüglich beenden, falls das Verhalten eines Anbieters diesen Bedingungen nicht entspricht.

10.3      Änderungen:Der Zugriff ist auf die Version der Services in der Produktionsumgebung von Cvent beschränkt.Cvent kann die Services von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Anzeige, und behält sich das Recht vor, im Falle von Produktverfügbarkeit, Veralterung oder Änderungen der Software-Anforderungen funktional gleichwertige Funktionen hinzuzufügen und/oder zu ersetzen - ohne Haftung mit Ausnahme der gewerblichen Schutzrechte der Anbieter.Ihre Nutzung der Services nach Änderung der Bedingungen bewirkt die Annahme der neuen Bedingungen.Cvent behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Belange zu bestimmen, die Services von Cvent betreffen, und kann das Format und die Seitenplatzierung aller Daten jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern.Die Services können Links zu Websites Dritter enthalten.Diese verlinkten Websites stehen nicht unter der Kontrolle von Cvent, und Cvent ist nicht für den Inhalt einer verlinkten Site verantwortlich.

10.4      Umgebung:Cvent ermöglicht dem Anbieter online den Zugriff auf und die Nutzung der Services über das Internet mithilfe eines vom Anbieter bereitgestellten Browsers.Die Services werden auf einem Server gehostet, der von Cvent oder einem von ihm benannten Drittanbieter oder Rechenzentrum verwaltet wird.Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, auf seine Kosten alle für den Zugang zu den Services erforderlichen Geräte zu beschaffen und zu warten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Internetzugang und ausreichende Bandbreite.

11. BEZAHLTE WERBUNG:

11.1      Allgemeines: Für Anbieter, die sich für den Kauf von Werbung bei Cvent entscheiden, einschließlich Diamond Plus und Suggested Ads, verpflichtet sich Cvent, die Platzierung der Anzeigen während der Gültigkeitsdauer eines Bestellformulars zu den dort festgelegten Tarifen vorzunehmen.Voraussetzung für die Kopierfunktion von Convention und Visitor Bureau ist der Kauf eines Cvent Diamond Listing- oder Marketing-Pakets.Die Liste der/des aktualisierten Veranstaltungsorte(s) des Anbieters wird während der im Bestellformular angegebenen Laufzeit innerhalb der Services angezeigt, vorausgesetzt, Cvent hat den erforderlichen Anbieterinhalt zwei Werktage vor Beginn der Laufzeit in einem akzeptablen Format erhalten.Wenn Anbieterinhalte später eingehen, werden die Anzeigen zwei Geschäftstage nach dem Tag, an dem Cvent die Anbieterinhalte erhält, auf der Services-Website geschaltet.Das Enddatum der Laufzeit wird dadurch nicht geändert.Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass Cvent den Inhalt aus dem Anbieterprofil verwenden darf, falls der Anbieter Cvent nicht vor Ablauf der entsprechenden Inhaltsfrist den Anbieterinhalt bereitstellt.Sofern Cvent das Listing des Anbieters während der Laufzeit des anwendbaren Bestellformulars nicht herabstufen kann, behält sich Cvent das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Anzahl und Organisation der Premium-Listings in jedem Stadtgebiet sowie die Organisation und das Layout der Suchseiten, Landing- und Zielseiten sowie andere Serviceseiten jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, die Anbieteranzeigen enthalten können.

11.2      Vorgeschlagene Anzeigen: Vorgeschlagene Anzeigen bestehen aus einem Paket von RFP-Einheiten und drei (3) Platzierungen der Werbung des Anbieters, die zu den im Bestellformular angegebenen Tarifen bereitgestellt und bis zu folgendem Zeitpunkt angezeigt werden, je nachdem, was zuerst eintritt:(a) Durchklicken der vorgeschlagenen Anzeigen des Anbieters und Übermittlung der RFP durch die Cvent Services, entsprechend der Anzahl der RFP-Einheiten, die der Anbieter erworben hat oder (b) nach Ablauf der im Bestellformular angegebenen Frist.Cvent wird dem Anbieter die vorgeschlagene Anzeigenplatzierung vorbehaltlich des verfügbaren Inventars zur Verfügung stellen, wenn das Bestellformular gegenseitig unterzeichnet wird.Die Anzahl der verbrauchten RFP-Einheiten wird ausschließlich auf der Grundlage der von Cvent geführten Aufzeichnungen berechnet.Andere Messungen oder Statistiken jeglicher Art werden von Cvent nicht akzeptiert oder haben keine Auswirkungen im Rahmen dieser Vereinbarung.Die Anzahl der ausgeschöpften RFP-Einheiten wird ausschließlich auf der Grundlage der von Cvent geführten Aufzeichnungen und nach folgender Methode berechnet:(a) Durchklicken der vorgeschlagenen Anzeigen des Anbieters und Übermittlung der RFP durch die Cvent Services = eine (1) RFP-Einheit; und (b) ein Klick auf die vorgeschlagene Werbung des Anbieters und die Übermittlung der RFP durch die Cvent Services und die RFP wird an den Anbieter vergeben = zwei (2) zusätzliche RFP-Einheiten (jede der vorgenannten ist ein „RFP-bezogenes Ereignis“).

11.3      Vorgeschlagene Anzeigen mit Booster: Vorgeschlagene Anzeigen mit Booster bestehen aus einem Paket von RFP-Einheiten und drei (3) Platzierungen der Werbung des Anbieters, von denen jede einen „Booster“ hat, der auf den Bedarfsdaten des Anbieters basiert und angezeigt wird bis entweder (i) die vom Anbieter gekauften RFP-Leads verbraucht sind; oder (ii) nach Ablauf der im anwendbaren Bestellformular angegebenen Laufzeit.Cvent wird dem Anbieter die vorgeschlagene Anzeigenplatzierung vorbehaltlich des verfügbaren Inventars zur Verfügung stellen, wenn das Bestellformular gegenseitig unterzeichnet wird.  Die Anzahl der ausgeschöpften RFP-Einheiten wird ausschließlich auf der Grundlage der von Cvent geführten Aufzeichnungen und gemäß der in Abschnitt 11.2 oben beschriebenen Methodik für vorgeschlagene Anzeigen berechnet, vorausgesetzt jedoch, dass dort, wo die RFP mit den Bedarfsdaten des Anbieter übereinstimmt, zwei (2) RFP-Einheiten verbraucht werden.Andere Messungen oder Statistiken jeglicher Art werden von Cvent nicht akzeptiert oder haben keine Auswirkungen im Rahmen dieser Vereinbarung.Falls das Konto des Anbieters nicht genügend RFP-Einheiten enthält, um den Abschluss einer RFP-bezogenen Veranstaltung zu ermöglichen, stimmt der Anbieter zu, dass Cvent dem Anbieter genügend RFP-Einheiten für den Abschluss der Transaktion gutschreibt und dass Cvent berechtigt ist, dem Anbieter eine Gebühr für alle gutgeschriebenen RFP-Einheiten in Rechnung zu stellen.In dem Umfang, in dem Cvent dem Anbieter für auf dem Konto des Anbieters gutgeschriebene RFP-Einheiten in Rechnung stellt, zahlt der Anbieter diese Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt oder nach anderweitiger Vereinbarung der Parteien.

11.4      Diamond- und Diamond Plus-Anzeigen: Cvent bietet Anbietern Platzierungen für Half-, One-Two-, Three-, und Four-Diamond-Anzeigenplatzierungen sowie Platzierungen für Diamond Plus-Anzeigen in den Services an.Diamond- und Diamond Plus-Anzeigen können für Desktop- und/oder mobile Browser konfiguriert und bei Verfügbarkeit des Bestellformulars vorbehaltlich verfügbarer Bestände angeboten werden.

11.5      Video-Anzeigen: Video-Anzeigen bestehen aus einer festgelegten Anzahl von „Ansichten“ eines vom Anbieter bereitgestellten Videos zu den im Bestellformular angegebenen Preisen und werden bis zu folgendem Zeitpunkt angezeigt:(a) Verbrauch der vom Anbieter erworbenen Ansichten oder (b) nach Ablauf der im Bestellformular angegebenen Frist.Cvent wird dem Anbieter die vorgeschlagene Video-Anzeigenplatzierung vorbehaltlich des verfügbaren Inventars zur Verfügung stellen, wenn das Bestellformular gegenseitig unterzeichnet wird.Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet eine „Ansicht“ fünfzehn (15) oder dreißig (30) Sekunden „Zuschauerzeit“, abhängig vom erworbenen Anzeigenblock.Die Anzahl der verbrauchten Ansichten wird ausschließlich auf der Grundlage der von Cvent geführten Aufzeichnungen berechnet.Andere Messungen oder Statistiken jeglicher Art werden von Cvent nicht akzeptiert oder haben keine Auswirkungen im Rahmen dieser Vereinbarung.Cvent ist berechtigt, das Video des Anbieters nach eigenem Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen.Anbieter haben die Möglichkeit, ihre Videoanzeigen auf bestimmte festgelegte Standorte auszurichten und die Ansichten monatlich zu verwalten.Anbieter, die eine Videoanzeige erwerben, zahlen eine jährliche Einrichtungsgebühr, die in einem anwendbaren Bestellformular festgelegt ist. Dieses Formular dient dazu, die Kosten für die Sammlung kreativer Elemente, die Implementierung des Video-Re-Targeting und die Überwachung und Verfolgung der Leistung von Videoanzeigen wiederzuerlangen.Auf die Jahresgebühr kann von Cvent nach eigenem Ermessen verzichtet werden.

11.6      Destination Guide: Der Anbieter verpflichtet sich, die erforderlichen Marketingmaterialien und sonstigen kreativen Anbieterinhalte für jede Destination Guide-Werbung gemäß den folgenden Regeln bereitzustellen:(i) Inhalte, die am ersten Tag des Monats in den Destination Guide aufgenommen werden, müssen spätestens am 15. Tag des vorhergehenden Monats bei Cvent eingehen.(ii) Anbieterinhalt,der am 15. Tag des Monats in den Destination Guide einzureichen ist, muss spätestens am letzten Tag des Vormonats bei Cvent eingegangen sein.Falls der Anbieter den erforderlichen Anbieterinhalt nicht vor Ablauf der maßgeblichen Frist zur Verfügung stellt, wird (iii) die Laufzeit der Anzeigen des Destination Guide nicht verlängert, um der Verspätung Rechnung zu tragen; hat (iv) der Anbieter keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der anwendbaren Gebühren, und (v) die Werbung wird in der nächsten halbmonatlichen Version im Destination Guide platziert.Cvent verpflichtet sich, auf begründeten Antrag des Anbieters und ohne zusätzliche Kosten (nicht mehr als einmal vierteljährlich) überarbeitete Anbieterinhalte, die vom Anbieter bereitgestellt werden, in einer Destination Guide-Anzeige in Verbindung mit einer Werbeaktion für eine Immobilie hochzuladen.Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Cvent für jede solche Anforderung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 USD erheben kann, die häufiger als vierteljährlich erhoben wird bzw. nicht auf einer Werbeaktion beruht.Cvent kann für die Erstellung von Marketingmaterialien oder anderen kreativen Anbieterinhalten, die vom Anbieter angefordert werden, eine Gebühr für professionelle Dienstleistungen in Höhe von 250 USD pro Stunde (mindestens zwei Stunden) verlangen.

11.7      E-Mail-Newsletter: Der Anbieter verpflichtet sich, die erforderlichen Marketingmaterialien und sonstigen kreativen Anbieterinhalte für jede Newsletter-Werbung spätestens am 15. Tag des vorhergehenden Monats vor der Veröffentlichung bereitzustellen.Falls der Anbieter diesen Anbieterinhalt nicht fristgerecht zur Verfügung stellt, unternimmt (i) Cvent wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, kann jedoch nicht die Platzierung der Anzeige in der ausgewählten Ausgabe des Newsletters garantieren; und (ii) wenn eine Platzierung nicht möglich ist, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der anwendbaren Gebühr(en). Die Anzeige wird jedoch in eine Warteliste aufgenommen und in die nächste Ausgabe des Newsletters gestellt, wo Werbeflächen verfügbar sind.

11.8      Blog: Der Anbieter verpflichtet sich, die erforderlichen Marketingmaterialien und sonstigen kreativen Anbieterinhalte für jede Cvent Blog-Werbung gemäß den folgenden Regeln bereitzustellen:(ii) Der Anbieterinhalt,der am ersten Tag des Monats in den Cvent Blog einzureichen ist, muss spätestens am 15. Tag des Vormonats bei Cvent eingegangen sein.(ii) Der Anbieterinhalt,der am 15. Tag des Monats in den Cvent Blog einzureichen ist, muss spätestens am letzten Tag des Vormonats bei Cvent eingegangen sein.Falls der Anbieter den erforderlichen Anbieterinhalt nicht vor Ablauf der maßgeblichen Frist zur Verfügung stellt, wird (iii) die Laufzeit der Anzeigen des Cvent Blogs nicht verlängert, um der Verspätung Rechnung zu tragen; hat (iv) der Anbieter keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der anwendbaren Gebühren, und (v) die Werbung wird in der nächsten Version im Cvent Blog platziert.

11.9      HAFTUNGSAUSSCHLUSS: CVENT KANN EINEM DRITTANBIETER EINE KOMPONENTE EINES MARKETINGPAKETES ODER EINES MARKETINGBÜNDELS BEREITSTELLEN, DAS DER ANBIETER AKTUELL ERHÄLT. DIESES DRITTANBIETER-ABONNEMENT WIRD MIT ABLAUF DER LAUFZEIT DES AKTUELLEN ABONNEMENTS DES ANBIETERS WIRKSAM, VORAUSGESETZT, DASS CVENT DEM ANBIETER EINE ANGEMESSENE PRÄFERENZ ZUM UNTERZEICHNEN EINER VERLÄNGERSVEREINBARUNG SECHZIG (60) ODER MEHR TAGE VOR ABLAUF DER AKTUELLEN ABONNEMENTLAUFZEIT GIBT, UND VORAUSGESETZT, DASS WENN CVENT INNERHALB VON EINUNDSECHZIG (61) TAGEN DEM ANBIETER EIN ANGEBOT EINES VORAUSSICHTLICHEN DRITTANBIETERS MITTEILT, DER ANBIETER DIESE MITTEILUNG INNERHALB VON FÜNF (5) WERKTAGEN NACH ERHALT DER ENTSPRECHENDEN VERLÄNGERUNGVEREINBARUNG UNTERZEICHNET.DER ANBIETER ERKENNT AN, DASS CVENT NICHT DAS VOLUMEN AN KLICKS ODER IMPRESSIONEN ODER DAS VOLUMEN ODER DIE QUALITÄT DER RFPS GARANTIEREN KANN, DIE DURCH DIE SERVICES GESENDET WERDEN.CVENT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, JEGLICHEN VOM ANBIETER VORGESCHLAGENEN WERBEINHALT AUF RECHTLICHER ODER ETHISCHER GRUNDLAGE ZU VERWEIGERN, BZW. WENN DER INHALT NICHT  DIE KREATIVEN RICHTLINIEN UND TECHNISCHEN SPEZIFIKATIONEN VON CVENT BEFRIEDIGT < http://www.cvent.com/en/pdf/cvent-creative-tech-specs.pdf>ALLE CVENT-WERBEPLATZIERUNGEN UNTERLIEGEN DEM VERFÜGBAREN INVENTAR.

12. ERWEITERTE RFP-SERVICES:

12.1      Cvent bietet Anbietern verschiedene erweiterte RFP-Services nach eigener Wahl, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf RFP-Routing und Eskalation, benutzerdefinierte Angebotsvorlagen, die Möglichkeit mit Sonderaktionen zu werben und auf diese zu reagieren, sowie andere Lösungen, einschließlich RFP-Showcase, Cvent Scorecard-Berichte und Competitive Set Reports, die alle dazu dienen, die Benutzererfahrung des Anbieters anzupassen und seine Ergebnisse zu optimieren.Zusätzliche Bedingungen in Bezug auf solche erweiterten RFP-Services werden im entsprechenden Bestellformular angegeben.

12.2      RFP Showcase: Der RFP Showcase ist ein Marktplatz für „spezielle“ RFPs, mit dem Meeting-Planer neue Veranstaltungsorte entdecken und Anbieter neue Leads gewinnen können.Alle Anbieter haben die Möglichkeit, präsentierte RFPs zu überprüfen, aber nur diejenigen, die für diese Funktion bezahlen, können auf präsentierte RFPs reagieren.Wie in einem Bestellformular näher ausgeführt, müssen Anbieter im Voraus eine jährliche Abonnementgebühr („Abonnementgebühr“) entrichten (mit Ausnahme bestehender Anbieter, die eine One-, Two-, Three- oder Four-Diamond-Platzierung erworben haben) und müssen ihr RFP Showcase-Konto mit mindestens dem von Cvent für die Beantwortung der präsentierten RFPs („Kontofinanzierungsgebühr“) geforderten Mindestdollarbetrag vorfinanzieren.Die pro RFP-Antwort aufgebrauchten Beträge basieren auf dem RFP-Typ und zu den in jeder ausgestellten RFP angegebenen Preisen.Wenn das Guthaben auf dem RFP Showcase-Konto des Anbieters verbraucht ist, sodass der Anbieter nicht auf eine ausgestellte RFP reagieren kann, muss der Anbieter auf sein RFP Showcase-Konto mit einer weiteren Zahlung der Kontofinanzierungsgebühr einzahlen.Die Anzahl der verbrauchten RFP-Antworten und die Menge der verbrauchten Gelder wird ausschließlich auf der Grundlage der von Cvent geführten Aufzeichnungen berechnet.Andere Messungen oder Statistiken jeglicher Art werden von Cvent nicht akzeptiert oder haben keine Auswirkungen im Rahmen dieser Vereinbarung.Alle nach Ablauf oder Kündigung des Bestellformulars auf dem RFP Showcase-Konto des Anbieters verbleibenden Beträge verfallen auf seine Veranlassung.

12.3      Cvent Scorecard und Competitive Set-Berichte: Cvent Scorecard- und Competitive Set-Berichte (gemeinsam und einzeln „Berichte“) ermöglichen einem Anbieter, die Leistung seiner durch Cvent bezahlten Werbung zu messen und seine bezahlte Werbeleistung mit den Anzeigen anderer Anbieter auf der Website zu vergleichen.Geschäftsregeln für Competitive Set-Berichte

12.4      Während der anwendbaren Abonnementlaufzeit des Berichts, wie im jeweiligen Bestellformular näher ausgeführt, stellt Cvent dem Anbieter und seinen speziell angegebenen, zulässigen Benutzern („Zulässige Benutzer“) ein nicht exklusives, nicht übertragbares Abonnement für den Zugriff und die Anzeige der in den Berichten enthaltenen Daten zur Verfügung.

12.5      Die Abonnementlaufzeit und die Veröffentlichungsintervalle (z. B. einmalig, wöchentlich, monatlich usw.) entsprechen den im jeweiligen Bestellformular aufgeführten Zeiträumen.Wenn eine der Parteien vor Ablauf einer Frist feststellt, dass sie die Berichte nicht weiter bereitstellen oder empfangen möchte, wird sie der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vorher schriftlich von ihrer Absicht unterrichten, dass sie das Abonnement nicht verlängern möchte.Es ist jedoch jegliche Gebühr oder ein Teil einer Gebühr zu zahlen, die/der fällig und zahlbar ist, und Cvent ist nicht verpflichtet, dem Anbieter eine Gebühr oder einen Teil einer Gebühr, die mit einem nicht verwendeten Teil der Abonnementlaufzeit verbunden ist, zu erstatten.Darüber hinaus kann Cvent das Abonnement vor Ablauf einer Frist aus folgenden Gründen sofort und ohne Vorankündigung kündigen:(a) der Anbieter ist mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, oder (b) der Anbieter oder ein zulässiger Benutzer verstößt gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung. In diesem Fall zahlt der Anbieter sämtliche an Cvent geschuldeten Gebühren für die gesamte Laufzeit des Abonnements, unabhängig von der verbleibenden Zeit des Abonnements.

12.6      Für jedes vom Anbieter ausgewählte Competitive Set wird Cvent die rohen RFP-Daten des Anbieters, die sich in den Services befinden, aggregieren und/oder anonymisieren und sie mit gleichwertigen Daten vergleichen, die durch die Nutzung der Services durch andere Anbieter erhalten werden.Die Bestimmung des Anbieters und seine Änderungen eines Competitive Sets unterliegen den Geschäftsregeln und anderen anwendbaren Bedingungen, die im Bestellformular der Parteien festgelegt sind.Cvent behält sich außerdem das Recht vor, aggregierte Teile der rohen Angebotsdaten des Anbieters in seinen monatlichen, wöchentlichen und täglichen Berichten zu verwenden und zu reproduzieren, die andere Anbieter abonnieren können.Weder die Identität des Anbieters noch die Quelle der erhaltenen Informationen darf jedoch von Cvent an andere Personen weitergeben werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des Anbieters vor.

12.7      Mit Ausnahme des dem Anbieter zur Verfügung gestellten Abonnements hat der Anbieter keine Rechte an den Berichten, und die Berichte, und alle darin enthaltenen Daten sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von Cvent und seinen Lizenzgebern, sofern vorhanden.Die Berichte und die darin enthaltenen Daten, einschließlich der gesammelten Daten, sind Eigentum von Cvent und bilden die vertraulichen Informationen von Cvent.Weder der Anbieter noch seine zulässigen Benutzer dürfen die vertraulichen Informationen von Cvent oder die in den Berichten enthaltenen Daten aus irgendeinem Grund kopieren, verteilen oder vervielfältigen oder anderweitig offenlegen.Der Anbieter wird Cvent innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem er Kenntnis von diesem Verstoß erhalten hat, schriftlich über Verstöße gegen diese Bestimmung informieren.

13. CVENT SERVICES PROFESSIONELLE ZERTIFIZIERUNG:

13.1      Cvent bietet Online-, öffentliche und private Schulungen für Anbieter an, die in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer Online-Prüfung den Anbieter und/oder das Personal des Anbieters als zertifizierten Cvent Services-Veranstaltungsort/-Benutzer festlegen.Die Online-Schulung und -Prüfung muss innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Anmeldung abgeschlossen sein.Online-Schulungen sind nicht stornierbar, und alle Gebühren für Online-Schulungen und Prüfungen werden nicht erstattet.Stornierungen oder andere Änderungen im Zusammenhang mit öffentlichen oder privaten Schulungen und Prüfungen müssen mindestens fünf (5) Werktage vor der/den geplanten Schulung(en) beantragt werden.Der Anbieter kann zusätzliche Gebühren, Kosten und Auslagen verursachen, die sich aus einer solchen Stornierung oder Änderung ergeben, und verpflichtet sich, diese zusätzlichen Gebühren, Kosten und Auslagen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem schriftlichen Antrag von Cvent an Cvent zu zahlen.Die Anbieterzertifizierung gilt zwei (2) Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung.Weitere Details finden Sie unter http://www.cvent.com/DE/certification/supplier-professional.shtmlund der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, an die darin enthaltenen Bedingungen gebunden zu sein, die von Cvent nach eigenem Ermessen jederzeit mit Veröffentlichung der geänderten Bedingungen geändert werden können.

14. VERTRAULICHKEIT:

14.1      Für die Zwecke dieser Bedingungen bezeichnen „vertrauliche Informationen“ jegliche Informationen, unabhängig von ihrer Form, die Eigentum einer Partei sind oder vertraulich behandelt werden, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Anbieterdaten, Informationen, technischer Daten oder Know-how in Bezug auf Entdeckungen, Ideen, Erfindungen, Software, Designs, Spezifikationen, Prozesse, Systeme, Diagramme, Forschung, Entwicklung, Geschäftspläne, Strategien oder Möglichkeiten sowie Informationen in Bezug auf Finanzen, Kosten, Preise, Anbieter, Verkäufer, Kunden und Mitarbeiter, die von einer der Parteien oder in ihrem Namen direkt oder indirekt, mündlich, visuell oder schriftlich gegenüber der anderen Partei oder einem ihrer Mitarbeiter oder Vertreters offengelegt werden.Die Bedingungen jeder Bestellung von Cvent-Produkten oder -Services gelten als vertrauliche Informationen von Cvent und dem Anbieter.

14.2      Jede Partei hat die Vertraulichkeit aller Informationen und Daten der anderen und ihrer verbundenen Unternehmen und, im Fall des Kunden, seiner Kunden zu wahren, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden sollten und die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfasst, entgegennimmt oder verarbeitet und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder direkt noch indirekt solche vertraulichen Informationen kopieren, veröffentlichen, offenlegen, weitergeben oder deren Zugriff gestatten.

14.3      Beide Parteien dürfen vertrauliche Informationen verwenden und kopieren, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind, und zu keinem anderen Zweck, außer dass Cvent die vertraulichen Informationen des Anbieters zu anderen Zwecken als der Erbringung der Dienstleistung nur in aggregierter, anonymisierter Form verwenden darf, sodass der Anbieter nicht identifiziert wird.Beide Parteien können solche vertraulichen Informationen an ihre Angestellten weitergeben, und der Kunde kann seine verbundenen Unternehmen auf der Grundlage von „Wissensbedarf“ offenlegen, sofern beide Parteien sicherstellen, dass diese Angestellten oder verbundenen Unternehmen Geheimhaltungspflichten mit ähnlichen Auswirkungen wie dieser Abschnitt unterliegen.Cvent kann auch vertrauliche Informationen des Anbieters gegenüber seinen Unterauftragnehmern, die die Dienstleistung ganz oder teilweise bereitstellen, auf der Grundlage von Wissensbedarf offenlegen.

14.4     Die Einschränkungen in diesem Abschnitt „Vertraulichkeit“ gelten nicht für Informationen, die:

a)      zum Zeitpunkt der Offenlegung oder danach allgemein der Öffentlichkeit oder einem Dritten zugänglich und bekannt sind (außer als Folge einer nicht autorisierten Offenlegung - direkt oder indirekt von der nicht offenlegenden Partei),

b)      der nicht offenlegenden Partei nicht vertraulich aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei zur Verfügung standen oder stehen,

c)      von der nicht offenlegenden Partei unabhängig erworben oder entwickelt wurden, ohne eine der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verletzen.

14.5      Der Empfänger kann vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen einer Regierungsbehörde oder eines Rechtsakts offenlegen, vorausgesetzt, er gibt dem Offenlegenden einen angemessenen Vorlauf, um dieses Offenlegungserfordernis zu bestreiten - es sei denn, es wird ihm durch die Regierungsbehörde oder kraft Gesetzes untersagt, einen solchen Hinweis abzugeben.

 

14.6      Die in diesem Abschnitt 14 dargelegten Verpflichtungen von Cvent gelten nicht für Vorschläge und Rückmeldungen zur Verbesserung, Korrektur oder Änderung von Produkten oder Services, die vom Anbieter in Verbindung mit einem gegenwärtigen oder zukünftigen Cvent-Produkt oder einer Dienstleistung bereitgestellt werden, und folglich sind weder Cvent noch alle Kunden oder Geschäftspartner von Cvent gegenüber dem Anbieter in Bezug auf die Verwendung oder Offenlegung solcher Informationen verpflichtet oder haftbar.

14.7      Die Parteien erkennen hiermit an und stimmen zu, dass diese Vertraulichkeitsbedingungen andere Geheimhaltungsvereinbarungen anderer Geheimhaltungsbestimmungen ersetzen und ablösen, auf die sich die Parteien vor oder gleichzeitig vor der Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen geeinigt haben.

15. GARANTIEN:

15.1      ALLE SERVICES WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT.CVENT SCHLIESST ALLE ANDEREN GARANTIEN AUS, OB AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG.CVENT GEWÄHRLEISTET ODER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SERVICES STÖRUNGSFREI ODER FEHLERFREI SIND, ABER UNTERNIMMT ALLE KOMMERZIELL ANGEMESSENEN BEMÜHUNGEN, UM DIES SICHERZUSTELLEN UND UM SICHERZUSTELLEN, DASS DEFEKTE KORRIGIERT WERDEN UND DASS DIE SERVICES FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND.DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS DIE NUTZUNG ODER VERBINDUNG ZUM INTERNET NICHT AUTORISIERTEN DRITTEN DIE GELEGENHEIT BIETET, SICHERHEITSVORKEHRUNGEN ZU UMGEHEN UND ILLEGAL ZUGRIFF AUF DIE SERVICES UND DEN ANBIETERINHALT ZU ERHALTEN.DEMENTSPRECHEND KANN CVENT NICHT DATENSCHUTZ, SICHERHEIT ODER AUTHENTIZITÄT FÜR INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN, DIE AUF DIESE WEISE ÜBERTRAGEN WURDEN BZW. IN EINEM SYSTEM GESPEICHERT SIND, DAS MIT DEM INTERNET VERBUNDEN IST.UM DEN ANBIETERINHALT ZU SCHÜTZEN, KANN CVENT DIE NUTZUNG DER SERVICES DURCH DEN ANBIETER SOFORT UND OHNE VORANKÜNDIGUNG BIS ZU EINER UNTERSUCHUNG AUSSETZEN, WENN EINE VERLETZUNG DER SICHERHEIT VERMUTET WIRD.DER ANBIETER BESTÄTIGT, DASS DIE VERFÜGBARKEIT DER SERVICES EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGT, DIE BEI DER VERWENDUNG DES INTERNETS UND VON ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION INHÄRENT SIND.CVENT IST NICHT VERANTWORTLICH BZW. GILT NICHT ALS SÄUMIG FÜR LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS DIESEN PROBLEMEN ENTSTEHEN, BZW. FÜR NICHT-VERFÜGBARKEIT IN BEZUG AUF ANWENDUNGEN DES ANBIETERS, BENUTZERINHALTE ODER GERÄTE DES ANBIETERS ODER HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN DES ANBIETERS.DER ANBIETER ERKENNT AN, DASS CVENT NICHT DAS VOLUMEN AN KLICKS ODER IMPRESSIONEN ODER DAS VOLUMEN ODER DIE QUALITÄT DER RFPS GARANTIEREN KANN, DIE DURCH DIE SITE GESENDET WERDEN.

16. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG:

16.1      Cvent übernimmt die Haftung gemäß dieser Vereinbarung.Weder Cvent noch Sie schließen eine Haftung für Tod oder Körperverletzung aus, die durch eigene Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit von Cvents Angestellten oder Vertretern verursacht wurde, die im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihrer Vertretung handeln oder in einem gesetzlich nicht zulässigen Umfang.

16.2      Die Haftung von Cvent und seiner Partner-Websites gegenüber Ihnen, Ihren verbundenen Unternehmen, registrierten Vertretern, Abtretungsempfängern, registrierten Personen oder etwaigen Ansprüchen Dritter, für Schadensersatzansprüche oder für etwaige erzielbare Verluste, Schadensersatz oder Rechtsstreitigkeiten und Anwaltsgebühren oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Website entstehen, oder die sich aus diesen Bedingungen oder einem Bestellformular ergeben, ist auf die Höhe Ihres tatsächlichen direkten Schadens begrenzt und darf (insgesamt für alle Ansprüche) nicht den Gesamtjahresbetrag überschreiten, der im jeweiligen Vertragsjahr während des dann laufenden Vertragsjahres gezahlt wurde zum Zeitpunkt des Vorfalls, aus dem die Haftung entsteht.Wenn keine Gebühr an Cvent gezahlt wird, übernimmt Cvent keine Haftung.Diese Haftungsbeschränkungen bleiben bestehen und gelten ungeachtet des Versagens eines beschränkten oder ausschließlichen Rechtsbehelfs für einen in diesen Bedingungen oder einem Bestellformular angegebenen Gewährleistungsbruch.

16.3      IN KEINEM FALL WIRD CVENT ODER SEINE PARTNER-WEBSITES FÜR FOLGENDES HAFTEN BZW. SIE SCHADLOS HALTEN:(i) JEGLICHE SCHÄDEN, DIE DURCH IHR UNTERLASSEN ENTSTHEN, IHRE VERANTWORTUNG ZU ERFÜLLEN; (ii) JEGLICHE ANSPRÜCHE ODER ANSPRÜCHE DRITTER ODER (iii) VERLORENE GEWINNE, VERLUST DES GESCHÄFTS, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON DATEN, VERLUST VON EINSPARUNGEN, BETRIEBSKOSTEN ODER ANDERER FOLGE-, SONDER-, ZUFÄLLIGER, INDIREKTER, EXEMPLARISCHER UND STRAF-SCHÄDEN JEDER ART IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERBRINGUNG, LEISTUNG ODER NUTZUNG DER WEBSITE ODER SERVICES GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG - OB ALS VERTRAGSBRUCH ODER ALS UNERLAUBTE HANDLUNG, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, AUCH WENN CVENT ODER SEINE PARTNER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN SIND.

17. GESETZE UND STREITIGKEITEN:

17.1      Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales.Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht auf dieses Abkommen anwendbar sind.Die Parteien verzichten auf ein Gerichtsverfahren.Bei Kontroversen, Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus diesem Vertrag oder den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ergeben oder sich auf sie beziehen, muss jede Vertragspartei vor dem nachfolgend beschriebenen Vorgehen der anderen Partei dies vorher schriftlich mitteilen und ein Treffen anfordern, um solche Kontroversen, Streitigkeiten oder Behauptungen zu diskutieren.Die Vertragsparteien vereinbaren ein Datum und einen Ort für ein solches Treffen (dies kann per Telefonkonferenz durchgeführt werden), sofern diese Sitzung spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum des Antrags stattfindet.Jede Vertragspartei stellt sicher, dass eine angemessene Führungsebene an diesem Treffen teilnimmt, vorausgesetzt, dass jede Vertragspartei durch mindestens einen Angestellten vertreten wird, der auf Direktorenebene oder höher ist.Wenn nach Abschluss dieses Treffens keine Lösung erzielt wird, vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein zweites Treffen spätestens sieben (7) Tage danach stattfinden soll, an dem mindestens ein Mitarbeiter der Vizepräsidenten-Ebene teilnimmt.

17.2      Vorbehaltlich des Vorstehenden wird jede Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung (einschließlich der Durchsetzbarkeit oder eines Verstoßes gegen sie, jeglicher Fragen hinsichtlich ihres Bestehens, der Gültigkeit oder der Kündigung) oder in Bezug auf die Dienstleistung ergibt, endgültig durch den Schiedsgerichtshof gemäß der UNICTRAL Arbitration Rules (Schiedsregeln, „Regeln“) gelöst. Diese Regeln werden durch Bezugnahme in diese Klausel aufgenommen.Ungeachtet des Vorstehenden ist der Schiedsrichter nicht befugt, in Bezug auf einen solchen Anspruch oder eine Streitigkeit einen Strafschadensersatz zu gewähren, und auch keine Partei kann einen Strafschadensersatzanspruch in Bezug auf eine Angelegenheit geltend machen, die sich aus diesem Vertrag oder der Dienstleistung in einem anderen Forum ergibt.Wird von einer Partei ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet, ist die im Wesentlichen obsiegende Partei in diesem Schiedsverfahren oder in der betreffenden Klage berechtigt, die in diesem Zusammenhang anfallenden Honorare und Kosten des Anwalts von der anderen Partei zurückzufordern.Das gesamte Schiedsverfahren wird in englischer Sprache abgehalten und spätestens neunzig (90) Tage nach Zustellung der Schiedsklage abgehandelt.Der Schiedsspruch muss in englischer Sprache erfolgen.Eine schriftliche Aufforderung zum Schiedsverfahren muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum erfolgen, an dem die Services, auf die sich der Anspruch bezieht, erbracht wurden.Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung führt zu einer vollständigen Sperrung jeglicher Ansprüche.Der Schiedsgerichtsort ist Frankfurt am Main.

17.3      Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Dokument kann die andere Partei, wenn eine Verletzung bzw. eine drohende Verletzung einer Vertragspartei gegen eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag einen nicht wieder gutzumachenden Schaden für die andere Partei nach sich ziehen würde, für den ein monetärer Schaden kein angemessener Rechtsbehelf wäre, neben allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die einer solchen Partei nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß zur Verfügung stehen, berechtigt sein, ein Rechtsmittel nach Billigkeitsrecht zu beantragen, einschließlich einer Unterlassungsverfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer bestimmten Leistung sowie jegliche andere Rechtshilfe, die möglicherweise von einem zuständigen Gericht verfügbar ist, ohne die in diesem Abschnitt 17 genannten Rechtsbehelfe zu erschöpfen oder (i) eine Anleihe oder eine andere Sicherheit zu stellen oder (ii) den tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen, bzw. nachweisen zu müssen, dass dieser monetäre Schadensersatz keine angemessene Abhilfe leisten würde.

18. HINWEIS:

18.1      Jegliche Mitteilung gemäß dieses Vertrages erfolgt schriftlich und gilt als ordnungsgemäß erteilt:(i) fünf (5) Werktage nach dem Versanddatum, bei Versand per Einschreiben bzw. Einschreibebrief, mit vorausbezahltem Porto, mit Rückschein; (ii) bei Zustellung, wenn persönlich oder per Kurier-Dienst versandt; (iii) bei Übermittlung durch ein bestätigtes Telefax; oder (iv) bei Übertragung per E-Mail, sofern die empfangende Partei den Erhalt per E-Mailbestätigt, und wenn die E-Mail in der Betreffzeile eindeutig darauf hinweist, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung eine Kündigung darstellt.Jede Mitteilung, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit den von ihr in Betracht gezogenen Angelegenheiten erforderlich ist, erfolgt, sofern nichts anderes bestimmt ist, schriftlich in englischer Sprache.

19. GEISTIGES EIGENTUM UND SCHUTZ DER INHALTE FÜR SERVICES UND DIE WEBSITE VON CVENT:

19.1      Sie erkennen an, dass Cvent bzw. seine Lizenzgeber mit Ausnahme des Anbieterinhalts sämtliche Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- und sonstige Eigentums- und Urheberrechte an den Services behält/behalten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf jegliche Software und deren Änderungen) sowie an zugehöriger Dokumentation und Marketingmaterialien, unabhängig davon, ob solche Hinweise zum geistigen Eigentum (i) in den Services oder in den zugehörigen Dokumentationen oder Materialien erscheinen oder (ii) mit den entsprechenden Informationen bei Regierungsstellen eingereicht wurden.Die Services und alle von Cvent zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände, Infrastrukturen, Websites und andere Materialien bleiben zu jeder Zeit das ausschließliche, alleinige und uneingeschränkte Eigentum von Cvent bzw. seinen Lizenzgebern.Vorbehaltlich dieser Bestimmungen können Sie auf die Services ausschließlich zur Durchführung Ihrer eigenen Geschäftstätigkeiten oder der an Sie ausgelagerten Geschäftstätigkeiten Ihrer Kunden und nicht in einer Weiterverkaufsfunktion zugreifen. Cvent erkennt an, dass Sie alle Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- und sonstigen Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den Informationen behalten, die Sie für die Services bereitstellen.Sie behalten das Eigentum und die Kontrolle über alle Ihre Servicemarken und Marken.Nichts in diesen Bedingungen wird direkt oder indirekt so ausgelegt, dass Cvent jegliches Recht auf Eigentum, Eigentum oder Interesse an den Ihnen gehörenden Informationen oder damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten übertragen oder gewährt wird, es sei denn, um diese Informationen innerhalb der Services anzuzeigen. Nach bestem Wissen von Cvent wird alles Material, das von Cvent auf der Website veröffentlicht wird, mit der vollen Zustimmung der Inhaber des Urheberrechts erstellt (entweder Cvent oder eine andere Partei).Wenn Sie auf eine Situation stoßen, in der Sie vermuten, dass dies gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) der Fall ist, bitten wir Sie, sich mit folgenden Personen in Verbindung zu setzen:

Cvent Germany GmbH

z. Hd.General Counsel

legal@cvent.com

20. EVENT-SPONSORING, AUSSTELLUNG, TEILNAHME; ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN:

20.1      Cvent behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Website, die Öffnungszeiten oder das Datum einer Veranstaltung zu ändern, das der Anbieter durch ein ausgefülltes Bestellformular als Sponsor abgeschlossen hat, bei dem er als Aussteller auftritt oder anderweitig anwesend ist.Cvent wird versuchen, den Anbieter so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.Falls der Anbieter seine Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise stornieren möchte, muss der Anbieter die Stornierungserklärung mindestens 60 Tage vor dem Termin der Veranstaltung schriftlich an Cvent senden.Ungeachtet einer solchen Stornierung haftet der Anbieter unabhängig vom Grund der Stornierung des Anbieters für einhundert Prozent (100 %) der im Bestellformular angegebenen Gesamtgebühren.Im Falle einer Stornierung durch den Anbieter ist Cvent berechtigt, die zugewiesenen Flächen/Sessions des Anbieters zu nutzen oder diese Flächen/Sessions an einen anderen Anbieter zu vermieten.Die Neuzuteilung von Cvents Fläche/Session des Anbieters entbindet den Anbieter nicht von der Zahlung der im Bestellformular angegebenen Gebühren.Cvent behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder das Bestellformular aus irgendeinem Grund jederzeit mit einer angemessenen schriftlichen Mitteilung an den Anbieter zu kündigen.Bei einer Stornierung oder Kündigung durch Cvent ist die einzige Haftung von Cvent gegenüber dem Anbieter und das ausschließliche Rechtsmittel des Anbieters eine Erstattung der vom Anbieter gemäß dem Bestellformular gezahlten Gebühren.

21. BEENDIGUNG:

21.1      Cvent oder ein zahlender Anbieter kann ein Bestellformular kündigen, wenn (i) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung oder Bedingung verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt - außer bei Verletzung von Abschnitt 3, für den eine Wiedergutmachungszeit von zehn (10) Tagen gilt, oder wenn (ii) die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung wird.

21.2      Im Falle Ihrer Nichtzahlung im Rahmen von einem Bestellformular oder einer anderen Serviceleistungsvereinbarung:(i) kann Cvent alle Beträge vorzeitig und für dieses Bestellformular oder eine andere Dienstleistungsvereinbarung fällig stellen, die sofort ohne vorherige Ankündigung oder Aufforderung zahlbar sind.(ii) Sie haften auch für alle Gebühren, die während der jeweils aktuellen Laufzeit des Bestellformulars fällig sind, und für alle zusätzlichen Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und aufgelaufener Zinsen), die Cvent bei der Erhebung derartiger überfälliger Gebühren entstehen können.Der Anbieter erkennt die Zahlung als Vertragsstrafe an (der ein angemessenes Maß des tatsächlichen Schadens und keine Strafe widerspiegelt), der der Summe der jährlichen (oder monatlichen) wiederkehrenden Gebühren (wie im Bestellformular angegeben) entspricht, die während des Monats des gekündigten Teils dieser Laufzeit fällig wird (z. B. Anfangs- oder Verlängerungsdauer).(iii) Im Fall von Nichtbezahlung der Rechnung des Anbieters gemäß diesem Abschnitt 3 oder gemäß anderweitiger Angabe in einem Bestellformular, behält sich Cvent das Recht vor, den Zugriff des Anbieters auf die Website zu beschränken und Sie auf ein Basislisting herabzustufen.Nach der Zahlung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit wird das aktualisierte Angebot wieder hergestellt.Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Beschränkungen die im Rahmen Ihrer Vereinbarung fälligen Beträge nicht verändern.

22. HÖHERE GEWALT:

22.1      Cvent ist nicht in Verzug oder haftet nicht anderweitig für Verspätungen oder Versagen bezüglich seiner Leistung gemäß diesen Bedingungen, wenn diese Verspätung oder dieses Versagen auf einem Grund beruht, der nicht Cvents angemessener Kontrolle unterliegt, einschließlich höherer Gewalt, krimineller Handlungen, Distributed Denial of Service-Angriffen bzw. jeglicher Handlungen des gemeinsamen Feindes, der Elemente, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Epidemien, Unruhen, Versagen oder Verzögerungen beim Transport sowie jegliche Handlungen oder Unterlassungen des Benutzers, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer.Die Parteien informieren und konsultieren einander unverzüglich im Hinblick auf die oben genannten Gründe, die nach ihrem Ermessen zu einer erheblichen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen führen können oder könnten.Cvent haftet nicht für eine entschuldbare Verzögerung.

23. Keine Drittbegünstigten:

23.1      Diese Bedingungen sind nicht dazu bestimmt, einer anderen Person als den Parteien Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel zu verleihen und verleihen anderen Personen keine Rechte.

24. EINHALTUNG DER ANTIKORRUPTIONSGESETZE:

24.1      Sie erklären sich damit einverstanden, dass weder Sie noch ein leitender Angestellter, Direktor, Mitarbeiter, eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen, ein Agent, Vertreter oder eine andere Person, die in Ihrem Namen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Website oder dem Erhalt von Services arbeitet, gegen Anti-Korruptions- oder Bestechungsgesetze, Statuten und Bestimmungen eines Landes verstößt, einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act von 1977 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „FCPA“) sowie der UK Bribery Act 2010.

24.2      Sie garantieren, dass Sie keine Bestechung, Erpressung, Schmiergelder oder andere rechtswidrige oder unzulässige Mittel zur Geschäftsabwicklung verwenden.Sie garantieren und verpflichten sich auch, dass Sie und Ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter die Antikorruptions- bzw. Bestechungsgesetze, Satzungen und Bestimmungen eines Landes streng einhalten, in dem es gesetzlich verboten ist, unter anderem einem verdeckten Empfänger für einen verbotenen Zweck (hierin definiert) direkt oder indirekt Geld anzubieten, zu zahlen, diese Zahlung zu versprechen, die Zahlung zu genehmigen oder einen Wertgegenstand anzubieten, zu geben, die Übergabe zu versprechen, die Übergabe zu genehmigen.

24.3      Für die Zwecke hiervon bezeichnet „Verdeckter Empfänger“ (Covered Recipient) einen ausländischen Beamten (einschließlich Angestellte von staatlichen oder kontrollierten Stellen), eine ausländische politische Partei (einschließlich eines Beamten davon), einen Beamten oder Angestellten einer internationalen öffentlichen Organisation oder einen Kandidaten für ein ausländisches politisches Amt; und „Verbotener Zweck“ bedeutet, einer Partei dabei zu helfen, ein Geschäft für oder mit einem Unternehmen zu erhalten oder zu behalten, einen unangemessenen Vorteil zu sichern, oder das Geschäft an eine Person wie folgt weiterzuleiten:

a)      Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung eines verdeckten Empfängers in der offiziellen Eigenschaft des verdeckten Empfängers;

 

b)      einen verdeckten Empfänger dazu veranlassen, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die gegen die gesetzliche Pflicht dieses verdeckten Empfängers verstoßen;

c)      Sicherung eines unangemessenen Vorteils; oder

d)      einen verdeckten Empfänger dazu bringen, den Einfluss eines solchen verdeckten Empfängers bei einer ausländischen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu nutzen, um eine Handlung oder Entscheidung einer solchen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen, einschließlich von Einrichtungen, die sich in staatlichem Besitz befinden oder von ihr kontrolliert werden.

24.4      Sie versichern weiterhin, dass Sie keine kommerzielle Bestechung, Schmiergeldkampagnen oder andere Formen unangemessener Zahlungen an private oder öffentliche Personen vornehmen und sich damit einverstanden erklären, dass Sie keine falschen, ungenauen oder irreführenden Rechnungen oder andere Geschäftsunterlagen erstellen oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Website oder der Services einreichen.Sie werden Cvent auf Anfrage den angemessenen Zugang zu Ihren Büchern und Unterlagen ermöglichen und/oder periodische bzw. Ad-hoc-Prüfungen durchführen, sofern Cvent dies für erforderlich hält.Sie erklären sich damit einverstanden, Cvent auf Anfrage eine schriftliche Zertifizierung vorzulegen, in der Sie bescheinigen, dass Sie die oben genannten Antikorruptionsanforderungen erfüllen.

25. PRESSEMELDUNGEN; KUNDENLISTE:

25.1      Sie erklären sich damit einverstanden, dass Cvent den Namen und das Logo Ihres Unternehmens verwendet, um Sie als Kunden von Cvent auf der Cvent-Website, in Anlegerdokumenten (unabhängig davon, ob diese bei der Securities and Exchange Commission eingereicht werden) oder als Teil einer Generalliste von Cvents Kunden zur Verwendung und zum Nachschlagen in der Unternehmens- und Marketingliteratur von Cvent zu identifizieren.

25.2      Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cvent eine Pressemitteilung herausgibt, in der Sie als Cvent-Kunde identifiziert werden, vorbehaltlich Ihrer vorherigen Zustimmung, die nicht unbillig zurückgehalten oder verzögert werden darf.

26. GANZE VEREINBARUNG; SALVATORISCHE KLAUSEL; VERZICHT:

26.1      Diese Bedingungen ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich in Bezug auf diesen Gegenstand. Sie können nur schriftlich geändert werden, und müssen von autorisierten Vertretern jeder Partei unterzeichnet werden, außer ausschließlich im Zusammenhang mit zusätzlichen Käufen im Rahmen eines aktiven Bestellformulars, die per E-Mail abgewickelt werden können.

26.2      Zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die in einer Bestellung, einem Angebot oder einem anderen Dokument des Anbieters enthalten sind, gelten als von Cvent abgelehnt, ohne dass es einer weiteren Mitteilung von Widerspruch bedarf, selbst wenn dieses Dokument von Cvent anerkannt oder akzeptiert wird, und unabhängig von einer entgegengesetzten Bestimmung darin, und hat für Cvent keine Wirkung und wirkt in keiner Weise bindend für Cvent.

26.3      Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten als trennbar, und die Nichtdurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen.Das Versäumnis von Cvent, Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht darauf.

26.4      Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung ursprünglich in englischer Sprache ausgearbeitet wurde und dass Verhandlungen darüber in englischer Sprache durchgeführt und mit identischer Bedeutung in die deutsche Sprache übersetzt wurden.Bei Konflikten, Unklarheiten, Hinzufügungen oder Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version und der deutschen Version hat die englische Version der Vereinbarung Vorrang vor der deutschen Version.

27.   Transaktionsgebühren

Nicht-Abonnenten:

a)     Wenn Sie einen Auftrag erhalten, der sich auf eine RFP bezieht, die Sie über den Kanal der Lanyon Group erhalten haben, schulden Sie Cvent eine Transaktionsgebühr.Die Transaktionsgebühren betragen 6,90 USD pro gebuchte Nacht oder 50 USD, je nachdem, welcher Betrag höher ist.Weitere Bedingungen finden Sie unten.

b)     Bitte kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie Sie Transaktionsgebühren vermeiden können, indem Sie Kunde/Abonnent der Lanyon Group werden.

Transaktionsgebührenvereinbarung

Wenn Sie kein Lanyon Group-Abonnent sind, erklären Sie sich durch die Beantwortung einer RFP über den Cvent-Kanal wie folgt einverstanden:

a)     Ihre Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Transaktionsgebühren, die mit einer RFP verbunden sind, die Sie von der Lanyon Group erhalten, für die Sie oder eines Ihrer verbundenen Unternehmen oder eine Ihrer Immobilien, die Sie oder deren Eigentümer oder Verwalter Sie sind, Geschäfte erhalten, entstehen zum frühesten Zeitpunkt von:(a) dem Abschluss der entsprechenden Sitzung oder Veranstaltung; (b) Nutzung eines der Schlafräume; oder (c) wenn Sie oder Ihr verbundenes Unternehmen oder eine Immobilie, die Sie oder Ihr verbundenes Unternehmen besitzen oder verwalten, dem Kunden die Einnahmen in Verbindung mit einem Meeting oder einer Veranstaltung in Rechnung stellt.

b)     Es ist Ihre Pflicht, die Zahlung von Transaktionsgebühren im Zusammenhang mit RFPs, die Sie über den Kanal der Lanyon Group erhalten haben, nachzuverfolgen und zu überweisen, unabhängig davon, ob Sie eine Rechnung für solche Transaktionsgebühren von Cvent erhalten haben oder auf andere Weise.

ANLAGE A

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DEN GESCHÄFTSVERLAUF

RATENPRÜFUNG:

Die Ratenprüfung (wie unten definiert) muss bei einer der folgenden GDS durchgeführt werden (verfügbar sind:Abacus, Amadeus, Apollo oder Galileo, Sabre und Worldspan), um die Integrität der Ratenbelastung der Raten des Kunden bis zur Anzahl der Hotels im bevorzugten Hotelprogramm des Kunden sicherzustellen, wie im Bestellformular für 3 Prüfungsaufträge (wie unten definiert) für jeden Jahreszeitraum aufgeführt.

DEFINITION VON „PRÜFUNG“

Eine „Prüfung“ wird beschrieben als:(i) ein einzelner PSEUDO-CITY-CODE, (ii) ein einzelnes HOTEL, (iii) ein einzelnes DATUM und (iv) ein einzelner RATEN-ZUGRIFFSCODE.[Hinweis:Ein PSEUDO-CITY-CODE kann auch als Office-ID oder SID bezeichnet werden]

Der Kunde muss Cvent die Befugnis zur Durchführung von Prüfungen in seinem Namen zur Verfügung stellen und sich damit einverstanden erklären, indem er den Zugang zu den Master-PSEUDO-CITY-CODES des Kunden in jedem der anwendbaren GDS ermöglicht.

Falls der Kunde bei der Durchführung von Prüfungen Cvent keinen Zugriff für die Nutzung der Master-PSEUDO-CITY-CODES des Kunden gewähren kann, hat der Kunde die Möglichkeit, Cvents Master-PSEUDO-CITY-CODES in jedem GDS zu verwenden.Wenn der Kunde diese Option wählt, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass der Zugang von Cvent nur gültig und genau ist, wenn JEDE EINZELNE Hotelkette, die geprüft wird, die PSEUDO CITY-CODES von Cvent an alle ausgehandelten Raten-Zugriffscodes anfügt.Wenn Cvents PSEUDO-CITY-CODES von den Hotelunternehmen nicht beigefügt werden, sind die Prüfungsergebnisse ungenau, und Cvent ist für solche Ungenauigkeiten nicht verantwortlich.

DEFINITION VON „PRÜFUNGSAUFTRAG“:  

Ein „Prüfungsauftrag“ ist definiert als Beginn und Abschluss der Verarbeitung einer einzelnen Datei, die eine oder mehrere Prüfungen enthält.

In der jährlichen Lizenzgebühr enthaltene Aktivitäten:

  • Für jeden Jahreszeitraum werden Prüfungen in den vom Kunden gewählten GDS durchgeführt, erhältlich sind:
  • Abacus
  • Amadeus
  • Apollo oder Galileo
  • Sabre
  • Worldspan
  • Für jeden Jahreszeitraum umfasst der Ratenprüfbericht:
  • 3 Prüfungsaufträge in GDSs, wie vom Kunden gewählt.

> Für jede Prüfung, die über das Volumen der jährlichen Lizenzmetrik hinausgeht, wie auf dem Bestellformular ausführlicher beschrieben, fallen zusätzliche jährliche Lizenzgebühren zum aktuellen Preis von Cvent an.

  • Dem Kunden wird der Zugriff auf die Rate Audit GUI-Schnittstelle von Cvent ermöglicht, um die Prüfungsergebnisse zu überprüfen.
  • Der Kunde ist für alle geltenden GDS-Transaktionsgebühren verantwortlich und werden von Cvent nachträglich in Rechnung gestellt.
  • Für jeden Jahreszeitraum initiiert Cvent die erste Vollprogrammprüfung pro Kundenanfrage. Cvent muss dann die GUI-Schnittstelle verwenden, um bis zu zwei einzelne
  • Folgeprüfungen pro Programm für fehlgeschlagene Eigenschaften durchzuführen, die in früheren Prüfungen ermittelt wurden.
  • Beginnend mit der vierten Prüfung werden pro Programm zusätzliche Gebühren erhoben, wie unten angegeben.
  • „PRÜFUNGEN“, DIE DIE IN DIESER ANLAGE FESTGELEGTEN PARAMETER ÜBERSCHREITEN, WERDEN VON CVENT MONATLICH UND NACHTRÄGLICH ZUR MEHRNUTZUNGSGEBÜHR, DIE IM BESTELLFORMULAR AUFGEFÜHRT IST, PRO IMMOBILIE ABGERECHNET.
  • ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGS- UND SETUP-GEBÜHREN GELTEN, WENN DER KUNDE ZUSÄTZLICHE PCCS ODER GDS ZUR PRÜFUNG WÄHREND DER LAUFZEITEN WÄHLT, DIE IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT SIND.

MARKETPLACE INTELLIGENCE

Das Kunden-Abonnement Marketplace Intelligence ist auf die minimale jährliche Lizenzkennzahl beschränkt. Dem Kunden wird ein Abonnementzugriff gewährt, der den auf dem beigefügten Bestellformular angegebenen minimalen jährlichen Lizenzkennzahlen entspricht.Abgesehen von einem Marketplace Intelligence-Lizenzabonnement, das vom Kunden über die Online-Zahlungs- und Aktivierungsseite von Cvent bezahlt wird, übermittelt der Kunde Cvent eine schriftliche Liste mit den Eigenschaften, die im Marketplace Intelligence-Dashboard angemeldet werden („Liste der ursprünglichen Immobilien“).Der Kunde darf die Liste der ursprünglichen Immobilien während der Laufzeit nicht ändern.Der Kunde darf das Marketplace Intelligence-Lizenzabonnement weder an Immobilien vergeben noch übertragen, die nicht in der Liste der ursprünglichen Immobilien aufgeführt sind.Der Kunde erkennt an, dass Cvent den Marketplace Intelligence OnDemand-Service erst aktivieren kann, wenn der Kunde Cvent die Liste der ursprünglichen Immobilien zur Verfügung stellt.Nach Erhalt der Liste der ursprünglichen Immobilien wird Cvent dem Kunden einen vorausbezahlten Code zur Verfügung stellen.Kunden und/oder Endbenutzer verwenden den vorausbezahlten Code, um Marketplace Intelligence in Cvents Anbieterportal (Supplier Portal) zu wählen. Nach der Auswahl wird der Kunde aufgefordert, mindestens sieben (7) Wettbewerberimmobilien („Competitive Set“) einzugeben.Die Auswahl des Competitive Set durch Cvent wird das Marketplace Intelligence-Dashboard aktivieren.