Letzte Aktualisierung: 15.04.2019
WICHTIGER HINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. Das folgende Dokument (diese „Nutzungsbedingungen“ oder „Bedingungen“) beschreibt die Bedingungen, unter denen Cvent Deutschland GmbH („Cvent“) jeder natürlichen und juristischen Person (im Folgenden „Sie“ oder „Kunde“) einen Testzugang zu seinen Services über die Cvent-Website und die mobilen Geräteanwendungen (die „Website“) von Cvent anbietet.
Durch den Zugriff auf die Website oder auf Inhalte, die auf der Website gefunden werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die unten aufgeführten Bedingungen einhalten, einschließlich der Richtlinien und Leitlinien (mit den angegebenen URLs), die mit diesen Bedingungen verbunden sind. Wenn Sie diese Bedingungen nicht verstehen oder ihnen nicht zustimmen, verwenden Sie die Website oder die Services (wie nachstehend definiert) nicht.
Sie dürfen nicht auf die Website oder die Services zugreifen, wenn Sie ein direkter Mitbewerber von Cvent sind, es sei denn, Sie haben zuvor die schriftliche Zustimmung von Cvent erhalten.
1. BESTELLFORMULAR:
1.1 Diese Bedingungen werden durch Verweis in jedes Bestellformular aufgenommen, das von dem Unternehmen oder einer Person, die als "Kunde" bezeichnet wird, und Cvent ausgeführt wird, gemäß dem der Kunde das Recht erhält, auf die im Besitz von Cvent befindlichen und/oder gemieteten Computersysteme und bestimmte proprietäre Software und andere Informationen (das „Cvent-System“, „Software“ oder „Dienstleistungen“) zuzugreifen und diese zu nutzen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden (das „Bestellformular“).
1.2 Diese Bedingungen und das Bestellformular bilden zusammen eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Cvent, die ab dem Datum der gegenseitigen Ausführung des Bestellformulars durch Cvent und dem Kunden gilt (diese „Vereinbarung“). Cvent kann diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, sobald die geänderten Bedingungen auf der Domain oder den Subdomains von http://www.cvent.com veröffentlicht werden, wo die vorherige Version der Bedingungen veröffentlicht wurde oder indem wir diese Änderungen über eine schriftliche Kontaktmethode mitteilen, die wir mit Ihnen festgelegt haben.
1.3 Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen in einem Bestellformular und diesen Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des Bestellformulars (vorausgesetzt jedoch, dass die Tatsache, dass eine Bestimmung in einem Bestellformular, jedoch nicht in diesen Nutzungsbedingungen oder in diesen Nutzungsbedingungen, aber nicht im anwendbaren Bestellformular enthalten ist, nicht als Konflikt im Sinne dieses Satzes betrachtet wird).
2. EVENT MANAGEMENT-PRODUKT: FUNKTIONEN:
2.1 Sofern in Ihrem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, erhalten Sie mit Ihrer Basisversion des Cvent Event Management-Produkts die folgenden Funktionen.
Administrativ |
Express Edition | Professional Edition |
Enterprise Edition |
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Online-Schulungen und Online-Benutzerhandbücher |
✓ |
✓ |
✓ |
Unbegrenzter Kundensupport (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche)* |
✓ |
✓ |
✓ |
Bibliothek für Grafiken und Dokumente |
30 GB** |
100 GB** |
400 GB** |
Anzahl der Benutzeranmeldungen |
1** |
10** |
20** |
Interner Kalender für Planer |
✓ |
✓ |
✓ |
Ereignisgenehmigungsprozess |
|
|
✓ |
Adressbuch
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Benutzerdefinierte Kontaktfelder |
Bis zu 15 |
Bis zu 150 |
Bis zu 150 |
Gruppenkontaktverwaltung |
✓ |
✓ |
✓ |
Unbegrenzter Import/Export |
✓ |
✓ |
✓ |
Funktionen zum Suchen und Zusammenführen |
✓ |
✓ |
✓ |
Aufteilung des Adressbuchs |
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✓ |
✓ |
Mitgliederverwaltung (inkl. eMarketing) + |
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Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Einladungen und eMarketing Engine |
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Text- und HTML-E-Mails |
✓ |
✓ |
✓ |
Erinnerung, Bestätigung, Nichterscheinen, E-Mails nach der Veranstaltung |
✓ |
✓ |
✓ |
Zum Sparbuch hinzufügen Apple iOS |
✓ |
✓ |
✓ |
Mail-Merge und dynamische Inhalte |
✓ |
✓ |
✓ |
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Zielgerichtetes Marketing |
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✓ |
✓ |
Einladungsweiterleitung und E-Mail-Erfassung+ |
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✓ |
✓ |
eMarketing Modul (für Newsletter, Promotionen, etc.) + |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Planer SMS-Benachrichtigungen |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Registrierungsprozess |
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Mobile-responsive Registrierung |
✓ |
✓ |
✓ |
Buchung |
✓ |
✓ |
✓ |
Fragen von registrierten Personen (vor dem Event) |
✓ |
✓ |
✓ |
Fragen zum Teilnehmer (nach dem Event) |
|
✓ |
✓ |
Fragen zu Bedauern und Stornierung |
|
✓ |
✓ |
Fragen auf Session-Ebene |
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✓ |
✓ |
Gast-/Bulk-Registrierung |
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✓ |
✓ |
Wartelisten |
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✓ |
✓ |
Genehmigung der Registrierung |
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✓ |
✓ |
Erweiterte Registrierungsoptionen |
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Mit Kalender synchronisieren+ |
✓ |
✓ |
✓ |
Mehrere Anmeldegebühren für verschiedene Kontaktarten |
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✓ |
✓ |
Optionale Sitzungen/Tracks+ |
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✓ |
✓ |
Begehbare Registrierung (Kiosk-Modus) + |
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✓ |
✓ |
Erweiterte Regeln (d. h. Sie müssen 2 Sitzungen auswählen, um fortzufahren) |
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✓ |
✓ |
Dynamische Registrierungspfade |
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✓ |
✓ |
Mehrsprachige Registrierung und Website+ |
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✓ |
✓ |
Vernetzung |
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E-Commerce |
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Online-Gebührenerhebung und automatische Rückerstattung |
✓ |
✓ |
✓ |
Internationale Währungen |
✓ |
✓ |
✓ |
E-Commerce-Gateway-Konto (Payflow Pro, Cybersource, Authorize.net AIM, etc. oder wählen Sie Cvent Payment Services) |
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Gehostete Bestellseite (PayPal Express, Cybersource SA, Authorize.net SIM) + |
1** |
1** |
1** |
Rabattcodes, Frühbucherpreise und Servicegebühr an der Kasse+ |
✓ |
✓ |
✓ |
Teilzahlungen+ |
|
✓ |
✓ |
Rechnungsstellung+ |
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✓ |
✓ |
Hauptbuchcodes (GL) zuordnen |
|
✓ |
✓ |
Berichterstattung |
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Standardereignisberichte |
25-50+ Berichte |
Mehr als 80 Berichte |
Mehr als 80 Berichte |
Ereignisübergreifende Berichte |
✓ |
✓ |
✓ |
Unbegrenzte Anzahl benutzerdefinierter Berichte |
|
✓ |
✓ |
Portale |
|
✓ |
✓ |
Dashboard-Ansichten von Daten (Liste, Kreisdiagramm oder Balkendiagramm) |
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✓ |
Event Promotion |
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Leiste zum Teilen in sozialen Medien+ |
✓ |
✓ |
✓ |
Verkaufsfördernde Widgets+ |
✓ |
✓ |
✓ |
Erweitertes Website-Design (99 benutzerdefinierte HTML-Seiten, 10 Tabs) + |
1 Benutzerdefinierte HTML-Seite |
✓ |
✓ |
Mobil reagierende Event-Website |
✓ |
✓ |
✓ |
Karten |
✓ |
✓ |
✓ |
Live Twitter Feed |
|
✓ |
✓ |
Veranstaltung auf Facebook veröffentlichen+ |
|
✓ |
✓ |
Veranstaltungskalender für geladene Gäste |
|
|
✓ |
Branding-Paket (benutzerdefinierte URL, Favicon, benutzerdefinierte Fußzeile usw.)+ |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Kunden-URL+ |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Private Domain |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
CrowdCompass Native Mobile App |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Veranstaltungslogistik und -management |
|
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|
Cvent Supplier Network Basic |
✓ |
✓ |
✓ |
Namensschilder (mit Barcodes und QR-Codes) |
ü (festes Format) |
✓ |
✓ |
Lautsprechermanagement |
|
✓ |
✓ |
Tabellenverwaltung |
|
✓ |
✓ |
Aufgabenliste |
|
|
✓ |
Kredit-Tracker |
|
✓ |
✓ |
Modul Hotel & Reisen+ |
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|
✓ |
Budget Tracker+ |
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✓ |
Budgetvergabe / HCP (beinhaltet 40 Implementierungsstunden) + |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Ressourcenmanagement+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
✓ |
Meeting Schätzer+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
✓ |
Besprechungsanfrageformular+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
1 |
Besprechungsmanagementmodul (inklusive Besprechungsanfrageformulare und Workflow) + |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Abstract Management Modul |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Modul Terminvereinbarung |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Reiseintegrationen*** |
|
|
|
Passkey-Integration (Hotel)+ |
|
|
✓ |
Concur Travel-Integration+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
GetThere-Integration (Flugreisen)+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Rearden-Integration (Flugreisen)+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
GDS-Integration (Sabre, Amadeus, Apollo, Galileo, Worldspan) + |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
AMEX DTR-Integration+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Integrationen*** |
|
|
|
CrowdCompass Connector |
Im Kauf der App inbegriffen |
Im Kauf der App inbegriffen |
Im Kauf der App inbegriffen |
Google Analytics+ |
|
✓ |
✓ |
API-Zugriff |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Webex-integration+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Einmalige Anmeldung+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
HTTP-Post-Page-Datenübertragung+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Externe Authentifizierung+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Concur Expense-Integration+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Citi Card-Integration+ |
|
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Webhooks |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Marketo-Integration |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Eloqua integration |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Salesforce App+ |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Zusätzliche Gebühr |
Onsite Solutions |
Basic |
Premium**** |
---|---|---|
OnArrival |
|
|
Event-Check-In |
✓ |
✓ |
Gebührenerhebung (hinterlegte Karte, neue Kreditkarte, offline) |
✓ |
✓ |
Spenden sammeln/zusätzliche Artikel verkaufen |
✓ |
✓ |
Barcode-Scanning (Kamera) |
✓ |
✓ |
Session-Check-In |
|
✓ |
Barcode-Scanning (externes, drahtloses Bluetooth-Gerät)* |
|
✓ |
Unterschriftenerfassung |
|
✓ |
SMS-Benachrichtigungen |
|
ü***** |
QuickScan Kiosk-Modus |
|
✓ |
Kiosk-Modus |
|
✓ |
Ausweise drucken |
|
ü****** |
Event-/Session-Check-Out |
|
✓ |
SocialWall+ |
|
|
Galerien pro Event |
1 |
5 |
Suchbegriffe nach Galerie |
10 |
10 |
|
|
|
Twitter-Inhalt |
✓ |
✓ |
Flickr-Inhalt |
✓ |
✓ |
Web-Widgets |
✓ |
✓ |
Intelligente Galerien |
✓ |
✓ |
Kuratierte Galerien |
|
✓ |
LiveDisplay |
|
✓ |
Benutzerdefinierte Beiträge |
|
✓ |
Direkte Beiträge |
|
Zusätzliche Gebühr |
Services |
|
---|---|
Vor-Ort-Support |
Zusätzliche Gebühr |
Implementierungszeiten |
Zusätzliche Gebühr |
✓ = Im Basisbenutzer-Abonnement enthalten
* = Nur Kunden, denen eindeutige Anmeldeinformationen für die Dienste zugewiesen wurden, haben Zugriff auf unsere Support-Dienste
** = Kann zusätzlich erworben werden
*** = Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Bestellung einer Integration die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu Cvent darstellt, die Veranstaltungsinformationen des Kunden und andere Integrationsdaten an den jeweiligen Drittanbieter weiterzugeben.
**** = Dem Kunden wird eine Übergebühr für alle Anmeldungen berechnet, die über die Anzahl der Teilnehmer hinausgehen, die für eine bestimmte Veranstaltung gemäß dem Bestellformular zugelassen sind, zu dem im Bestellformular angegebenen Preis und der genaue Betrag der so berechneten Übergebühr wird auf dem Bestellformular angegeben.
***** = Durch Nutzung dieser Funktion, versichern und garantieren Sie, dass Sie die vorherige Erlaubnis der beabsichtigten Empfänger eingeholt haben, um ihnen SMS zu senden. Alle Kosten und Gebühren, die mit dem Senden und/oder Empfangen von SMS verbunden sind, werden von Ihnen und/oder dem beabsichtigten Empfänger (je nach Fall) getragen.
****** = Der Ausweisdruck über OnArrival Premium ist auf 500 Teilnehmer pro Event beschränkt. Für Events mit mehr als 500 Teilnehmern pro Event müssen Sie OnArrival360 erwerben und verwenden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Vertriebsmitarbeiter.
+ = Derzeit nicht verfügbar in den Rechenzentren von Cvent in der Europäischen Union.
3. EVENT MANAGEMENT-PRODUKT: VERWENDUNG VON KONTAKTEN, E-MAILS UND SPEICHERUNG:
3.1 Je nach Edition (Express Professional oder Enterprise Edition) können Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt bis zu 100.000, 250.000 oder 400.000 Kontakte im Cvent-System halten. Zusätzliche Kontakte können für 0,20 € pro Kontakt pro Jahr gespeichert werden. Je nach Ausgabe Ihres Abonnements (Express, Professional oder Enterprise Edition) können Sie bis zu 500.000, 1.000.000 oder 4.000.000 E-Mails pro Jahr versenden. Zusätzliche E-Mails können für 0,04 € pro E-Mail gesendet werden. E-Mails, die nicht im Zusammenhang mit einer Veranstaltung von Cvent stehen (z. B. E-Mail-Newsletter), werden gegen Aufpreis berechnet und sind weder in der Professional noch in der Enterprise Edition enthalten. Kunden, die das eMarketing-Modul kaufen, können E-Mail-Newsletter, Werbeaktionen, Ankündigungen und andere nicht veranstaltungsbezogene Mitteilungen ohne zusätzliche Kosten per E-Mail versenden, und zwar bis zu der oben genannten Jahresgrenze von 500.000, 1.000.000 oder 4.000.000 E-Mails. Zusätzliche 5 GB Speicherplatz für die Grafik-/Dokumentenbibliothek sind für 200 € erhältlich. Wenden Sie sich an Ihren Kundenbetreuer, um zusätzlichen Kontaktspeicher, jährliche E-Mails oder zusätzlichen Speicherplatz für Grafiken/Dokumente zu erwerben.
4. EVENT MANAGEMENT-PRODUKT: EVENT BUILDS:
4.1 Cvent bietet Veranstaltungstechnik durch sein professionelles Personal an. Die Komplexitätsstufen des Event Build werden von niedrigsten bis höchsten kategorisiert, wie Simple Builds, Medium Builds, Advanced Builds und Complex Builds, gekennzeichnet durch die folgenden Attribute:
Ereignisattribute/-merkmale* |
Simple |
Medium |
Advanced |
Complex |
---|---|---|---|---|
Kontakttypen |
Nein |
2-5 |
6-10 |
11+ |
Registrierungspfade |
1 |
2-5 |
6-10 |
11+ |
Reisen |
Nein |
1-5 Hotels |
5-10 Hotels |
10+ Hotels |
Webseiten |
1-2 |
3-6 |
7-12 |
13+ |
Rabattcodes, Frühbucherrabatte und Teilzahlungen |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Sitzungssichtbarkeit und/oder Registrierungsregeln |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Ereignislänge |
1-tägige Veranstaltung |
2-tägige Veranstaltung |
3-tägige Veranstaltung |
Mindestens 4-tägige Veranstaltung |
Mehrsprachig |
Nein |
Nein |
Zweisprachig |
Mehrsprachig |
4.2 Die höchste Komplexitätsstufe, in die zwei beliebige Attribute eines Event Build gehören, bestimmt die Komplexitätsstufe des Event Build. In Ihrem Bestellformular können Sie eine Reihe von Event Builds mit einem bestimmten Schwierigkeitsgrad und Preis angeben. Cvent behält sich das Recht vor, zu bestimmen, dass ein Event Build eine höhere Komplexität aufweist als zuvor zugewiesen, und Ihnen wird die in Ihrem Bestellformular angegebene Gebühr in Rechnung gestellt, oder, falls nicht angegeben, für die Differenz der dann aktuellen Event Build Komplexität. Für die Optimierung einer Veranstaltungsstätte und des Registrierungsprozesses für die Anzeige auf mobilen Geräten kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden, die auf Ihrem Bestellformular oder anderweitig zu aktuellen Tarifen angegeben ist.
5. BEARBEITUNG DER VERANSTALTUNGSREGISTRIERUNGSGEBÜHREN DURCH DEN KUNDEN:
5.1 Wenn Sie Kreditkartenzahlungen im Zusammenhang mit dem Cvent-System abwickeln möchten, müssen Sie zunächst ein eigenes Händler-Bankkonto und ein Konto bei einem von Cvent unterstützten Anbieter von Kreditdienstleistungen im Internet eröffnen. Cvent kann und wird nicht garantieren, dass Sie sich für ein Händlerkonto qualifizieren und ein solches erhalten können, das mit dem Cvent-System kompatibel ist.
5.2 Sie sind verantwortlich für:
a) Testen der Konnektivität Ihres Händlerkontos (einschließlich Autorisierung, Abwicklung und Rückerstattung) vor der Verarbeitung von Kreditkartenzahlungen bei Ihrer Veranstaltung; und
b) alle Gebühren und Ausgaben, die auf Ihrem Händler-Bankkonto anfallen.
5.3 Alle Rückerstattungen oder Gutschriften müssen unabhängig voneinander zwischen Ihnen und Ihren Teilnehmern oder den Teilnehmern Ihrer Kunden vereinbart werden. Wenn Sie oder Ihr Kunde eine Veranstaltung absagen, für die Sie Gebühren erhoben haben, oder wenn Sie teilweise oder vollständige Rückerstattungen zulassen, müssen Sie genügend Guthaben auf Ihrem Bankkonto haben, damit das Cvent System diese an Ihre Teilnehmer auszahlen kann. Aus Sicherheitsgründen werden die gesammelten Gelder zu keinem Zeitpunkt in diesem Prozess von Cvent gehalten. Alle Gelder werden vom Registranten an den Kunden weitergeleitet, ohne jemals auf Konten eingezahlt zu werden, die von Cvent kontrolliert werden.
6. BEARBEITUNG DER VERANSTALTUNGSREGISTRIERUNGSGEBÜHREN DURCH CVENT:
6.1 Wenn auf Ihrem Bestellformular angegeben, verarbeitet Cvent die Erhebung der vom Kunden erhaltenen Veranstaltungsregistrierungsgebühren, die über das Online-Zahlungsmodul des Cvent-Systems (die „Veranstaltungsregistrierungsgebühren“) für den Zeitraum oder die Veranstaltungen, die im Vertrag angegeben sind („Cvent-Zahlungsdienstleistungen“).
6.2 Cvent behält einen Prozentsatz der im Bestellformular angegebenen Eventregistrierungsgebühren ein, die Bank- und Händlerkontogebühren, Internet-Gateway-Gebühren und Verwaltungskosten umfassen können, die Cvent im Rahmen dieses Vertrags entstehen („Cvent-Gebühr für die Zahlungsabwicklung“).
6.3 Cvent überweist dem Kunden den Rest der Veranstaltungsregistrierungsgebühren („Kundenrückzahlung“) nach Abzug der Cvent Payment Processing Fee und etwaiger Zahlungsrückerstattungen, Zahlungsrückbuchungen und/oder Rückbuchungsgebühren, soweit anwendbar. Die Rückzahlung des Kunden erfolgt monatlich, wobei die an den Kunden zu zahlenden Beträge spätestens am letzten Werktag des Monats einen (1) Monat nach Eingang der Veranstaltungsregistrierungsgebühren bei Cvent per Scheck überwiesen werden. So wird Cvent beispielsweise für die im März erhobenen Eventregistrierungsgebühren die Zahlung der entsprechenden Kundenrückzahlung spätestens am folgenden 30. April oder am letzten Werktag des Monats April, falls früher, vornehmen. Die Parteien können auf jedem Bestellformular alternative Regelungen für die Kundenrückzahlung vereinbaren. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen im Bestellformular, alle Kundenrückzahlungen werden in folgenden Fällen überwiesen die gesetzliche Währung einer der von Cvent unterstützten Abrechnungswährungen (derzeit USD, GBP, EUR, AUD und SGD)abzüglich etwaiger Gebühren und Rücklagen, die von einem entsprechenden Bankkonto stammen. Wenn die Präsentationswährung (die Währung, in der die Eventregistrierungsgebühren bezahlt werden) von der Abrechnungswährung (die Währung, in der die Kundenrückzahlung erfolgt) abweicht, wird Cvent in die Abrechnungswährung umgerechnet, und zwar 1% über dem täglichen Mittelmarkt-Wechselkurs. Cvent ist nicht verantwortlich für Gebühren, die von einer Kundenbank für die Annahme von Zahlungen durch Cvent erhoben werden.
6.4 Der Kunde stimmt zu, dass Cvent alle Kosten im Zusammenhang mit Rückbuchungen, Stornierungen oder Zahlungsstreitigkeiten (zusammen „Rückbuchungsgebühren“) im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Veranstaltungsanmeldegebühren von den Beträgenabziehen kann,die dem Kunden gemäß diesen Bedingungen ansonsten zustehen, und diese Rückbuchungsgebühren werden von den Rückbuchungsbeträgen des Kunden abgezogen, wie vorstehend dargelegt. Cvent behält sich das ausschließliche Recht vor, ausstehende strittige Gebühren bis zur Entscheidung zwischen Cvent und dem Finanzinstitut des Karteninhabers zurückzuhalten. Darüber hinaus berechnet Cvent dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €für jede Rückbuchung, Stornierung oder Zahlungsstreitigkeit, die sich aus der Bearbeitung von Eventregistrierungsgebühren ergibt, und alle derartigen Bearbeitungsgebühren werden unabhängig vom Ausgang der Rückbuchung oder des Streits von den Rückzahlungsbeträgen des Kunden abgezogen. Cvent wird vor der Ausstellung jedes Kunden-Rückzahlungsschecks eine Erklärung abgeben, in der die Höhe der eingezogenen Eventregistrierungsgebühren, die einbehaltene Cvent Payment Processing Fee und die Höhe aller Rückerstattungen, Stornierungen und Rückbuchungsgebühren festgelegt sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von Cvent Servicegebühren, die für Transaktionen im Falle einer Rückerstattung, Stornierung oder Rückbelastung erhoben werden.
6.5 Cvent kann nach eigenem Ermessen eine Rückstellung für anderweitig an den Kunden zu zahlende Gelder bilden, wenn Cvent glaubt, dass ein hohes Risiko mit dem Kundenkonto des verbunden sein könnte. Eine „Reserve“ bezeichnet einen Prozentsatz der Eventregistrierungsgebühren des Kunden, die Cvent zum Schutz vor dem Risiko von Stornierungen, Rückbuchungen oder anderen Haftungen im Zusammenhang mit dem Konto des Kunden und/oder der Nutzung der Dienste halten kann. Wenn der Kunde einer Reserve unterliegt, wird Cvent den Kunden über die Bedingungen der Reserve informieren, einschließlich des Prozentsatzes und der Dauer der Reserve, und alle reservierten Mittel werden auf der dem Kunden ausgegebenen Erklärung als „reserviert“ ausgewiesen.
6.6 Wenn das Guthaben auf dem Cvent Händlerkonto zur Deckung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag nicht ausreicht, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Cvent dem Kunden diese Beträge nach eigenem Ermessen in Rechnung stellen kann, und der Kunde hat diese Beträge, die vom Kunden nicht angemessen bestritten werden, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
6.7 Der Kunde hat während der Veranstaltungsregistrierung jederzeit sicherzustellen, dass eine Rückerstattungsrichtlinie sowohl auf der Veranstaltungswebsite als auch auf dem Anmeldeformular klar angegeben ist, aus der hervorgeht, dass nach sechzig (60) Tagen nach der Zahlung oder fünfzehn (15) Tagen nach Abschluss der Veranstaltung, bei der die Anmeldegebühren erhoben wurden, keine Rückerstattungen berücksichtigt werden.
6.8 Cvent behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle ausstehenden Gebühren, die Cvent für die im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Cvent und dem Kunden erbrachten Dienstleistungen zu zahlen sind, die für einen beliebigen Zeitraum, in dem die Kundenrückzahlung erfolgt, ausstehend sind, einzubehalten und diesen Einbehalt auf den dem Cvent zustehenden Saldo des Kunden anzuwenden. Cvent wird in gutem Glauben versuchen, den Kunden vorab über eine solche Zurückbehaltung zu informieren.
6.9 Der Kunde stellt Cvent, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei und hält sie schadlos,soweit diese Ansprüche durch sie verursacht werden oder daraus entstehen:
a) jede Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften oder Regeln der Kartenvereinigung, die für die Dienste gelten, durch den Kunden;
b) Streitigkeiten zwischen (i) dem Kunden und einem Eventregistranten, einer Bank oder einem Kartenherausgeber oder (ii) zwischen einem Kartenherausgeber und einem Eventregistranten, insbesondere Streitigkeiten über die mit den Eventregistrierungsgebühren erworbenen Waren und Dienstleistungen oder die Zahlung von Beträgen, die von einer oder mehreren dieser Personen gegenüber anderen dieser Personen geschuldet oder angeblich geschuldet sind; und
c) alle Anweisungen oder Verfahren, die der Kunde Cvent im Zusammenhang mit den von Cvent gemäß diesen Bedingungen erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung stellt, und die Einhaltung dieser Bedingungen durch Cvent.
6.10 UNGEACHTET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN ERKENNT DER KUNDE AN UND STIMMT ZU, DASS DIE ZAHLUNG FÄLLIGER BETRÄGE IN BEZUG AUF CVENT ZAHLUNGSDIENSTE, FÜR GEBÜHREN, RÜCKERSTATTUNGEN, RÜCKBUCHUNGEN, STREITIGKEITEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE AUSGABEN, WIE AN ANDERER STELLE IN DIESEN BEDINGUNGEN VORGESEHEN, NICHT DURCH EINE BESTIMMUNG DIESER BEDINGUNGEN ODER EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN VERBOTEN IST.
7. ANMELDUNGEN UND ANMELDER:
7.1 In Ihrem Bestellformular können Sie eine Anzahl von Registranten angeben, die für einen bestimmten Servicelevel und/oder Preis zugelassen sind. Für Anmeldungen, die über diese Nummer hinausgehen, werden Ihnen die in Ihrem Bestellformular angegebenen Preise in Rechnung gestellt, oder die dann aktuellen Preise für Überalterung, falls keine angegeben ist. Abgesehen vom Preis, der sich unterscheiden kann, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Registrierungen, die über das vertraglich vereinbarte Niveau hinausgehen, den gleichen Bedingungen unterliegen. Bei Bestellformularen, die die Preise pro Veranstaltung festlegen, wird jedes im Cvent-System aktivierte Ereignis zu Abrechnungszwecken gezählt, mit Ausnahme von Ereignissen, die vom Cvent Kundenservice im Voraus für administrative Zwecke gekennzeichnet wurden.
7.2 Ein Registrant ist definiert als eine Person, die sich über einen im Cvent-System erstellten Registrierungsprozess registriert, auch wenn der Registrant manuell über das Backend des Systems eingereicht wurde. Gäste, die unter einem Registranten registriert sind, gelten für Abrechnungszwecke als Registrant. Jede Registrierung gilt ab dem Zeitpunkt der Einreichung als Registrant für Abrechnungszwecke, nicht ab dem Zeitpunkt der Genehmigung oder Bestätigung. Wenn eine Person storniert, gilt die Erstregistrierung für Abrechnungszwecke weiterhin als Registrant.
7.3 Sie stimmen zu, dass die Anzahl der Registranten, die in Ihrem Bestellformular unter der Mindestnutzungsgebühr aufgeführt ist, die Mindestzahl der Registranten ist, die Sie pro Jahr nutzen und bezahlen. Sollten Sie weniger als diese Mindestmenge verwenden, werden die im Bestellformular fälligen Gebühren nicht reduziert. Nicht genutzte Registranten werden nicht auf ein anderes Semesterjahr übertragen.
8. PREIS UND ZAHLUNG:
8.1 Sie erklären sich damit einverstanden, alle Gebühren und sonstigen Gebühren gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Alle Zahlungen erfolgen in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, wird die Mehrwertsteuer nicht in Rechnung gestellt. Diese kann zum jeweils gültigen Satz berechnet werden.
8.2 Alle Gebühren sind netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum fällig. Wenn Sie die Gebühren oder andere Gebühren nicht bei Fälligkeit zahlen, berechnet Cvent eine tägliche Finanzierungsgebühr in Höhe von sieben Prozent (7%) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, und der an dem Tag endet, an dem die Zahlung geleistet wurde.
8.3 Die Zahlung erfolgt per Scheck oder telegrafischer Überweisung, sofern auf Ihrem Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Cvent kann eine besondere Bearbeitungsgebühr von 3-5 % erheben, wenn besondere Rechnungsanforderungen gelten (wie EDI, Systeme von Drittanbietern wie Ariba oder andere dedizierte Rechnungssysteme). Jährliche Gebühren werden pro Jahr erhoben. Wenn sich die Bestellformularlaufzeit über drei Jahre erstreckt, wird der jährliche Betrag dreimal in Rechnung gestellt.
8.4 Sofern dies nicht durch geltendes Recht verboten ist, zahlen Sie, wenn Sie die hierunter fälligen Gebühren per Kredit- oder Debitkarte zahlen, eine zusätzliche Gebühr in Höhe von drei Prozent (3 %) des berechneten Betrags, und Sie stimmen hiermit der Belastung der Kredit- oder Debitkarte zu.
8.5 Wenn Sie die vertraglich vereinbarte Serviceleistung während der Laufzeit dieser Vereinbarung überschreiten, wird Ihnen die in Ihrem Bestellformular angegebene Leistung in Rechnung gestellt, oder, falls nicht anders angegeben, die aktuell gültigen Tarife für die Mehrnutzung. Wenn in Ihrem Bestellformular keine Beschränkungen für die Nutzung der Dienste explizit angegeben sind, gelten die Beschränkungen, die vom Produkt zuvor in diesem Dokument festgelegt wurden.
8.6 Sie sind für alle Steuern, Gebühren oder Abgaben verantwortlich, einschließlich, ohne Einschränkung, Umsatz, Nutzung, Wertschöpfung, Lizenzgebühren oder Quellensteuern, die von einer bundesstaatlichen, staatlichen Landesregierungs-, einer lokalen oder einer anderen staatlichen Stelle auf die im Rahmen dieser Vereinbarung angebotenen Dienstleistungen erhoben werden, ausgeschlossen von Steuern auf das Nettoeinkommen von Cvent.
8.7 Cvent behält sich das Recht vor, die zu zahlenden wiederkehrenden Gebühren jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechzig (60) Tagen schriftlich zu erhöhen, sofern diese Erhöhung nicht höher ist als die im jeweiligen Bestellformular definierte jährliche Preisobergrenze. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in diesem Dokument unterliegen Gebühren für professionelle Serviceleistungen (wie nachstehend definiert) nicht der jährlichen Preisobergrenze.
8.8 Nur für Cvent Event Management Pay as You Go Services („PayGo“): Dem Kunden wird monatlich für die Anzahl der gekauften Registrierungen nachträglich zu den angegebenen Tarifen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus wird dem Kunden ein zusätzlicher Prozentsatz (zum angegebenen Satz) der Standard-Registrierungsgebühren berechnet, die der Kunde pro Registrierung für die jeweilige Veranstaltung annonciert, beworben oder anderweitig berechnet, unabhängig davon, ob die Zahlungen der Registrierungsgebühren über die Dienste oder anderweitig erhoben werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er Cvent eine gültige Kreditkartennummer für die Zahlung aller fälligen Gebühren zur Verfügung stellt und aufrechterhält, und ermächtigt Cvent hiermit, von dieser Kreditkartennummer alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu zahlenden Gebühren abzuziehen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde Cvent, alle Beträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Cvent und dem Kunden überfällig sind, von der Kreditkarte des Kunden abzuziehen. Für die Zwecke dieses Abschnitts werden die Gebühren für Registrierungen beim Kauf und nicht bei der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden berechnet. Cvent behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle ausstehenden Gebühren, die Cvent für die im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Cvent und dem Kunden erbrachten Dienstleistungen zu zahlen sind, die für einen beliebigen Zeitraum, in dem die Kundenrückzahlung erfolgt, ausstehend sind, einzubehalten und diesen Einbehalt auf den dem Cvent zustehenden Saldo des Kunden anzuwenden. Die Abonnementgebühren für das Event Management PayGo, wie angegeben, werden nach dem auf dem Bestellformular angegebenen Zahlungsrhythmus berechnet und mit den nachfolgenden Event Management PayGo Abonnementgebühren werden jeweils zu jedem Jahrestag des Starttermins des Bestellformulars in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Abonnementgebühren für das Eventmanagement PayGo ist netto dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum fällig.
8.9 Wenn der Kunde das Personal von Cvent auffordert, in Verbindung mit den Dienstleistungen zu reisen, werden alle reisebezogenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugpreis, örtliche Beförderung, Hotel und Tagespauschale für das Personal von Cvent, separat in Rechnung gestellt. Die Gebühren von Cvent (gemäß der Spesenrichtlinie von Cvent) werden nach deren Entstehung in Rechnung gestellt und sind vom Kunden in Übereinstimmung mit dieser zu zahlen.
9. LAUFZEIT:
9.1 Die Laufzeit dieser Vereinbarung ist auf dem Bestellformular oben angegeben. Wenn die Laufzeit mehrere Jahre umfasst und das Bestellformular jährliche Gebühren festlegt, sind die Gebühren in jedem Jahr des Bestellformulars zu zahlen („Vertragsjahr“) oder wie anders angegeben. Die Laufzeit dieses Vertrages gilt nur für die Zwecke des Cvent Event Management PayGo für die Anzahl der vom Kunden erworbenen Registrierungen, die ungenutzt bleiben, und sobald alle Registrierungen genutzt werden, erlischt dieser Vertrag und hat keine weitere Wirkung, es sei denn, der Kunde kauft zusätzliche Registrierungen.
9.2 Das Bestellformular verlängert sich am Ende seiner Laufzeit (und nicht pro Jahr) um eine weitere Laufzeit, die der im Bestellformular angegebenen Dauer entspricht, es sei denn, Sie kündigen fristgerecht gemäß den Bestimmungen im anwendbaren Bestellformular.
9.3 Wenn das Bestellformular jährlich eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen, Anmeldern, E-Mails oder anderen abrechenbaren Instanzen angibt, gilt diese Einschränkung für jedes Vertragsjahr der Laufzeit, sofern nichts anderes angegeben ist. E-Mails werden beim Versand gezählt, Registranten bei der Registrierung, Kontakte bei der Erstellung und Ereignisse bei der Erstellung (nicht das tatsächliche Datum des Ereignisses).
9.4 Sofern nicht anders im Bestellformular angegeben, gilt: Wenn Sie die Dienste über die Laufzeit hinaus nutzen, verlängert sich das Bestellformular um eine weitere Laufzeit zu den dann gültigen Preisen.
10. BEENDIGUNG:
10.1 Wenn Sie mit den Services wegen erheblicher Nichterfüllung unzufrieden sind, müssen Sie Cvent schriftlich über diese Unzufriedenheit informieren. Cvent hat dreißig (30) Tage Zeit, um die wesentliche Nichterfüllung nach Erhalt einer solchen Mitteilung zu beheben. Wenn Cvent eine solche erhebliche Nichterfüllung nicht beheben kann, können Sie das entsprechende Bestellformular kündigen, und Cvent erstattet Ihre „GESAMTEN“ Jahresgebühren, monatlich anteilig ab dem Ende der dreißig (30) Tage Behebungsfrist, es sei denn, die Berechnung der tatsächlichen Nutzung würde zu einem niedrigeren Erstattungsbetrag führen. In diesem Fall wird diese Berechnung angewendet.
10.2 Jede Partei kann ein Bestellformular kündigen, wenn:
a) die andere Partei gegen eine wesentliche Klausel oder Bedingung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt, oder
b) wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Liquidation oder Zwangsverwaltung ist.
10.3 Im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden kann Cvent alle fälligen Beträge vorzeitig fällig stellen und im Rahmen dieser Vereinbarung, ohne Benachrichtigung oder Aufforderung, zur sofortigen Zahlung für fällig erklären. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung vorzeitig fällig gestellten Zahlungen werden mit einem Abzinsungssatz von 5 % p. a. vom Verzugstag auf ihren Barwert abgezinst. Wenn Sie diese Gebühren nicht bei Fälligkeit bezahlen, (ii) haften Sie auch für alle Gebühren, die während der Laufzeit des Bestellformulars fällig sind, und für alle zusätzlichen Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und aufgelaufener Zinsen), die Cvent bei der Erhebung derartiger überfälliger Gebühren entstehen können.
10.4 Bei Nichtzahlung des Kunden behält sich Cvent das Recht vor, den Zugang zu den Services zu beschränken. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Beschränkungen die im Rahmen ihres Bestellformulars fälligen Beträge nicht verändern. Cvent behält sich weiterhin das Recht vor, Support-Services unter den folgenden Umständen (ohne diese Vereinbarung zu beenden) auszusetzen oder einzustellen:
a) Ihre Supportanfragen sind übertrieben oder doppelt so hoch wie bei früheren Anfragen zu Problemen, die bereits von Cvent bearbeitet wurden.
b) Ihre Anfragen beziehen sich auf die allgemeine Verwendung der mobilen Event-Lösung, die über die Schulungswerkzeuge und -ressourcen von Cvent behandelt werden oder die eine Person mit angemessenem Aufwand nach Abschluss der Schulungshilfsmittel oder -ressourcen von Cvent ausführen kann; oder
c) Sie sind missbräuchlich oder beleidigend gegenüber den Mitarbeitern von Cvent.
10.5 Nach Kündigung oder Ablauf von Cvent Payment Services gemäß dem jeweiligen Bestellformular erlöschen alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien gemäß diesen Bedingungen, mit Ausnahme der folgenden:
a) Cvent wird die Bearbeitung aller Event-Anmeldegebühren, die vor dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung eingegangen sind, abschließen; und
b) keine der Parteien wird von der Haftung befreit, wenn diese Partei gegen eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Bestellformulars verstößt.
11. BEZUGSRECHT:
11.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und während der Laufzeit des entsprechenden Bestellformulars, gewährt Cvent Ihnen während des Testzeitraums ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufbares Abonnementrecht für den Zugriff auf das Cvent-System und dessen Nutzung, das gelegentlich aktualisiert wird.
11.2 Sie dürfen das Cvent-System nur zum Zwecke Ihrer internen Geschäftsvorgänge oder der an Sie ausgelagerten Geschäftsvorgänge Ihrer Kunden verwenden.
11.3 Sie können das Cvent-System nicht als Teil eines kommerziellen Time-Sharing- oder Service-Office-Betriebs oder in einer anderen Wiederverkaufskapazität nutzen.
11.4 Mit Ausnahme des vorgenannten Bezugsrechts werden Ihnen hierin keine anderen Rechte am Cvent System eingeräumt, und das Cvent System ist und bleibt das alleinige und ausschließliche Eigentum von Cvent und seinen Lizenzgebern, unabhängig davon, ob das Cvent System separat oder in andere Produkte, Services oder Leistungen eingebunden ist.
11.5 Der Zugriff ist auf die Softwareversion in der Produktionsumgebung von Cvent beschränkt. Cvent kann die Software von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisieren, und behält sich das Recht vor, im Falle von Produktverfügbarkeit, Veralterung oder Änderungen der Software-Anforderungen funktional gleichwertige Funktionen hinzuzufügen und/oder zu ersetzen.
11.6 Cvent ermöglicht dem Kunden online den Zugriff auf und die Nutzung der Software über das Internet mithilfe eines vom Anbieter bereitgestellten Browsers. Die Software wird auf einem Server gehostet, der von Cvent oder einem von ihm benannten Drittanbieter oder Rechenzentrum verwaltet wird. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, auf seine Kosten alle für den Zugang zur Software erforderlichen Geräte zu beschaffen und zu warten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Internetzugang, und ausreichende Bandbreite.
12. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN:
12.1 Sie sind für jegliche Nutzung der Services verantwortlich, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Daten, Materialien und Inhalte (einschließlich der Angemessenheit und Genauigkeit davon), die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern oder Vertretern zu den Services hochgeladen oder an diese übertragen werden. Obwohl Cvent redundante Server verwaltet, sind Sie für die Sicherung Ihrer Daten verantwortlich, die in Verbindung mit den Services verwendet werden.
12.2 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass alle Daten, Materialien und Inhalte („Kundendaten“), die er zur Verwendung mit den Services bereitstellt, dem Kunden gehören, bzw. der Kunde das Recht hat, diese Kundendaten Cvent zur Verwendung mit den Services zur Verfügung zu stellen. Der Kunde sichert auch zu und garantiert, dass jegliche Nutzung oder Übertragung von Kundendaten das geistige Eigentum, die Datenschutz- oder Publizitätsrechte Dritter nicht verletzt bzw. gegen diese nicht verstößt, und der Kunde wird Cvent bezüglich aller Ansprüche, Schadensersatz, Haftungen, Geldbußen, Kosten und Auslagen einschließlich angemessener Rechtskosten, die Cvent entstehen oder die von Cvent vereinbart wurden, um durch Vergleich oder Kompromiss bezahlt zu werden, die sich aus Ansprüchen Dritter aufgrund eines Verstoßes gegen die vorstehenden Zusicherungen und Garantien oder eines Verstoßes gegen geltendes Recht durch den Kunden ergeben, freistellen, schadlos halten und verteidigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine solche gegen Cvent geltende Forderung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cvent zu begleichen oder zu einer Übereinkunft diesbezüglich zu gelangen.
12.3 Cvent bietet optional konfigurierbare Integrationen mit verschiedenen externen Anwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Salesforce und Webex. Cvent übernimmt keine Verantwortung für Fehlkonfigurationen, Datenkorruption oder Datenverluste in externen Anwendungen, die sich aus der Verwendung solcher Integrationen ergeben.
12.4 Cvent weist Ihnen eine oder mehrere Benutzer-IDs und Passwörter zu, mit denen Sie auf die Services zugreifen können. Sie müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um sich gegen Diebstahl, Verlust oder betrügerische Verwendung dieser IDs und Passwörter zu schützen. Jede Benutzer-ID ist für die zugewiesene Person eindeutig und darf nicht mit anderen geteilt werden, einschließlich anderen Mitarbeitern des Kunden.
12.5 Sie stimmen zu, dass Sie die Dienste nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen verwenden. Sie dürfen die Services nicht zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren oder das Reverse-Engineering, die Demontage oder die Dekompilierung der Services verursachen oder zulassen.
12.6 Der Kunde erklärt und garantiert, dass er den Service niemals einer Entität oder einer Person bereitstellen wird, die in einem Land ansässig ist, das durch das US-Außenministerium und/oder OFAC mit Wirtschafts- oder Handelssanktionen belegt wird oder als „speziell designierter Staatsangehöriger“, „speziell designierter globaler Terrorist“, „geblockte Person“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung unter der OFAC-Sanktionsregelung aufgeführt ist. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung, und Cvent kann diese Vereinbarung sofort beenden.
13. VERTRAULICHKEIT:
13.1 Die Parteien vereinbaren folgendes:
a) Sie behandelt alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt, die der Empfänger seinen eigenen vertraulichen Informationen zugesteht, jedoch auf keinen Fall weniger als angemessene Sorgfalt; und
b) es wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei („Offenleger“) verwenden, verbreiten oder in irgendeiner Weise offenlegen, außer in dem Umfang, der für die Bereitstellung der Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist, und für jeden anderen Zweck, den der Offenleger nachstehend genehmigen kann.
13.2 Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnen „vertrauliche Informationen“ jegliche Informationen, unabhängig von ihrer Form, die Eigentum einer Partei sind oder vertraulich behandelt werden, einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Kundendaten, Informationen, technischer Daten oder Know-how in Bezug auf Entdeckungen, Ideen, Erfindungen, Software, Designs, Spezifikationen, Prozesse, Systeme, Diagramme, Forschung, Entwicklung, Geschäftspläne, Strategien oder Möglichkeiten sowie Informationen in Bezug auf Finanzen, Kosten, Preise, Anbieter, Verkäufer, Kunden und Mitarbeiter, die von einer der Parteien oder in ihrem Namen direkt oder indirekt, mündlich, visuell oder schriftlich gegenüber der anderen Partei oder einem ihrer Mitarbeiter oder Vertreters offengelegt werden.
13.3 Der Empfänger hat keine Verpflichtung in Bezug auf einen Teil der vertraulichen Informationen, die:
a) jetzt oder später durch keine Handlung oder Unterlassung des Empfängers, allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich ist;
b) vom Empfänger erworben wurden, bevor er solche Informationen vom Offenleger erhielt, und ohne Einschränkung hinsichtlich der Verwendung oder Offenlegung;
c) dem Empfänger von Dritten rechtmäßig ohne Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung oder Weitergabe zur Verfügung gestellt wird;
d) Informationen sind, die unabhängig vom Empfänger entwickelt wurden, ohne Bezug auf vertrauliche Informationen, die hierunter erlangt wurden; oder
e) die mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Offenlegers veröffentlicht werden.
13.4 Der Empfänger kann vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen einer Regierungsbehörde oder eines Rechtsakts offenlegen, vorausgesetzt, er gibt dem Offenlegenden einen angemessenen Vorlauf, um dieses Offenlegungserfordernis zu bestreiten - es sei denn, es wird ihm durch die Regierungsbehörde oder kraft Gesetzes untersagt, einen solchen Hinweis abzugeben.
14. EIGENTUM UND VERWENDUNG VON DATEN:
14.1 Der Kunde gewährt Cvent ein begrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Verwendung der Kundendaten (einschließlich Urheberrechten, Warenzeichen, Patenten, Veröffentlichungen oder anderen Rechten) und zur Offenlegung der Kundendaten gegenüber Drittanbietern von Services, damit Cvent die Services ausführen kann. Der Kunde erteilt Cvent außerdem die Erlaubnis, die auf der Website veröffentlichten Kundenbilder zu Werbezwecken und zur Werbung für Cvent zu verwenden, einschließlich Marketing, Schulungen oder Investitionsmaterialien.
14.2 Der Kunde behält alle und jegliche Rechte, die er an Kundendaten besitzt, die vom Kunden über das Cvent System an Cvent übermittelt oder von Cvent im Auftrag des Kunden von anderen erfasst werden. Solche Kundendaten werden von Cvent nur dann verwendet, wenn dies zur Erbringung der in diesem Vertrag vorgesehenen Dienste und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen von Cvent (http://www.cvent.com/en/privacy-policy.shtml) und allen anwendbaren Datenschutzgesetzen und -bestimmungen erforderlich ist (einschließlich der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)) (gemeinsam „Datenschutzrichtlinie und Regeln“). Der Kunde und Cvent befolgen die Datenschutzrichtlinien und -regeln in allen wesentlichen Punkten und leisten die Hilfe und Zusammenarbeit, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind bzw. angefragt werden, um diese einzuhalten. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen zur Verarbeitung persönlicher Daten oder zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten unter Einhaltung anderer gesetzlich zulässiger Bedingungen für die Verarbeitung persönlicher Daten einzuholen. Soweit Cvent persönliche Daten von Betroffenen, die sich im EWR oder in der Schweiz befinden, im Auftrag eines Kunden oder eines mit einem Kunden verbundenen Kunden verarbeitet oder Cvent anderweitig den Datenschutzgesetzen der EU unterliegt, werden die Parteien die Bestimmungen des Datenschutznachtrags (https://www.cvent.com/dpa) einhalten.
14.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass Cvent alle in die Services eingegebenen oder von ihnen erfassten Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, die sich auf die Service-Nutzung und Kundendaten beziehen, auf historischer, aggregierter und anonymer Basis (gemeinsam) verwenden kann (gemeinsam als „Aggregatdaten“ bezeichnet), in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und der Datenschutzrichtlinie von Cvent zur Erbringung der Dienste und zu kommerziellen Zwecken, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Verteilung und Bereitstellung der erfassten Daten an andere Kunden von Cvent sowie für die Vorbereitung und den Vertrieb von Benchmarking- Forschungs- und/oder analytischen Materialien. Aggregatdaten identifizieren den Kunden nicht als Quelle für bestimmte Daten, Muster oder Erkenntnisse und enthalten keine personenbezogenen Daten einzelner Benutzer des Services. Cvent unterhält geeignete Sicherheitsmaßnahmen für alle erfassten Daten gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Cvent ist der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an diesen Aggregatdaten. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen steht es Cvent frei, die Aggregatdaten für sein Unternehmen weltweit und unentgeltlich zu nutzen und offenzulegen - dazu gehören unter anderem die Bekanntmachung der Nutzung der Dienste, die Bereitstellung von Informationen zu allgemeinen Branchentrends und die Bereitstellung von Benchmarking-Daten für Cvent-Kunden.
14.4 Ohne Ihre Einwilligung gibt Cvent keine auf der Website erfassten personenbezogenen Daten an Dritte weiter (sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aufgrund einer behördlichen Aufforderung oder zur Erbringung der Dienstleistungen).
14.5 Auf schriftliche Anfrage des Kunden, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung dieser Vereinbarung gestellt wird, wird Cvent, sofern der Kunde nicht gegen seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung verstößt, und nach Zahlung der anwendbaren Gebühren durch den Kunden, dem Kunden eine Datei mit Kundendaten in ihrem dann aktuellen Format zum Herunterladen bereitstellen. Nach dieser Frist von 30 Tagen ist Cvent nicht verpflichtet, Kundendaten zu speichern oder bereitzustellen, und löscht danach, sofern nicht gesetzlich verboten, alle Kundendaten, die in seinen Produktionssystemen verwaltet werden, vorausgesetzt, dass Cvent Offline-Kopien von Kundendaten auf Sicherungsmedien zu Archivierungszwecken für einen angemessenen Zeitraum speichern kann, der nach Ablauf oder Beendigung eines Bestellformulars folgt.
15. KEIN „SPAMMING“, ILLEGALES VERHALTEN ODER ANDERE VERBOTENE VERWENDUNGEN:
15.1 Sie werden die Dienste nicht auf eine Art und Weise nutzen, die über Ihr Bezugsrecht gemäß Abschnitt 11 (Bezugsrecht) dieser Bedingungen hinausgeht oder gegen Ihre Verpflichtungen gemäß Abschnitt 12 (Verantwortlichkeiten der Parteien) dieser Nutzungsbedingungen oder in Bezug auf illegale Aktivitäten, Junk-Mail, Kettenbriefe, Schneeballsystemen, „Spam“ oder Verteilung an Personen verstößt, die nicht ausdrücklich die Erlaubnis erhalten haben, in einen solchen Prozess aufgenommen zu werden (alles Vorstehende wird als „Verbotene Verwendungen“ bezeichnet).
15.2 Wenn Sie unsere Services für verbotene Zwecke nutzen, können wir Ihren Zugang zu den Services sofort einstellen oder beenden. Cvent behält sich das Recht vor, seine Ergebnisse in Bezug auf Spam und zugehörige Analysen und Entscheidungen zu stützen, unter anderem auf eingegangene Beschwerden, beobachtete E-Mail-Muster, einschließlich Zustellungsraten und E-Mail-Prozentsatz der E-Mails, die als von der Cvent-Anwendung gelesen gemeldet wurden. Cvent kann auch Selbsthilfemaßnahmen ergreifen, die zur Verhinderung der fortgesetzten verbotenen Verwendung erforderlich sind, einschließlich Löschen der Kontaktinformationen aus Ihrem Adressbuch für Personen, die Beschwerden bei Cvent oder dem Web-Hosting-Unternehmen von Cvent einreichen. Sie sind weiterhin für die vollständige Bezahlung Ihres Bestellformulars verantwortlich, auch wenn Ihr Zugang zu den Services wegen Spam oder verbotenen Verwendungen eingestellt wird.
15.3 Alle von Cvent gesendeten E-Mail-Nachrichten, einschließlich Einladungen, Erinnerungen und Bestätigungen, müssen einen Link zum Abbestellen enthalten, über den sich Abonnenten aus Ihren E-Mail-Nachrichten herausnehmen können. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie den Opt-Out-Link in den vorstehenden E-Mails nicht ausblenden, deaktivieren oder entfernen. Sie werden Abbestellungsanforderungen, die Sie direkt erhalten, aktiv so bald wie möglich und spätestens zehn (10) Tage nach der Übermittlung verwalten und bearbeiten, und Ihre E-Mail-Listen und Adressbücher aktualisieren, um die Abbestellungsanforderungen zu berücksichtigen.
15.4 Ihre über die Services gesendeten Nachrichten müssen eindeutig und deutlich erkennbare Hinweise enthalten, dass es sich bei der Nachricht um eine Werbung oder eine Aufforderung handelt und der Empfänger den Erhalt weiterer kommerzieller E-Mails von Ihnen ablehnen kann. Sie müssen außerdem Ihre Identität als Absender und eine gültige Postanschrift enthalten und in allen anderen Punkten geltendes Recht einhalten. Sie werden keine kommerziellen E-Mail-Nachrichten mit Domains per Proxy oder einem gleichwertigen Service zur Verschleierung der Inhaberidentität versenden.
16. GARANTIEN:
16.1 DIE SERVICES WERDEN „WIE BESEHEN“ OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND CVENT SCHLIESST JEDE GARANTIE AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT, ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
16.2 CVENT GEWÄHRLEISTET ODER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SERVICES STÖRUNGSFREI ODER FEHLERFREI SIND, ABER UNTERNIMMT ALLE KOMMERZIELL ANGEMESSENEN BEMÜHUNGEN, UM DIES SICHERZUSTELLEN UND UM SICHERZUSTELLEN, DASS DEFEKTE KORRIGIERT WERDEN BZW. DASS DIE SERVICES FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND.
17. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG:
17.1 Cvent übernimmt die Haftung gemäß dieser Vereinbarung. Weder Cvent noch der Kunde schließen eine Haftung für Tod oder Körperverletzung aus, die durch eigene Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit von Cvents Angestellten oder Vertretern verursacht wurde, die im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihrer Vertretung handeln oder in einem gesetzlich nicht zulässigen Umfang.
17.2 Die Haftung von Cvent gegenüber Ihnen, Ihren verbundenen Unternehmen, registrierten Vertretern, Abtretungsempfängern, registrierten Personen oder etwaigen Ansprüchen Dritter, für Schadensersatzansprüche oder für etwaige erzielbare Verluste, Schadensersatz oder Rechtsstreitigkeiten und Anwaltsgebühren oder Kosten, die sich aus dieser Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, ergeben, ist auf die Höhe Ihres tatsächlichen direkten Schadens begrenzt und darf (insgesamt für alle Ansprüche) nicht den Gesamtjahresbetrag gemäß dieser Vereinbarung überschreiten, der im jeweiligen Vertragsjahr während des dann laufenden Vertragsjahres gezahlt wurde zum Zeitpunkt des Vorfalls, aus dem die Haftung entsteht. Wenn keine Gebühr an Cvent gezahlt wird, übernimmt Cvent keine Haftung.
17.3 IN KEINEM FALL HAFTET CVENT ODER JEGLICHE PERSON ODER ENTITÄT, DIE AN DER ERSTELLUNG, HERSTELLUNG ODER VERBREITUNG VON SOFTWARE, SERVICES ODER ANDERER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHENEN MATERIALIEN VERANTWORTLICH IST, IHNEN GEGENÜBER FÜR FOLGENDES:
a) JEGLICHE SCHÄDEN, DIE DURCH IHR VERSAGEN ODER DAS IHRER KUNDEN, GÄSTE, MITARBEITER, VERTRETER, PARTNER ODER LIEFERANTEN BEI DER ERFÜLLUNG IHRER VERPFLICHTUNGEN ENTSTEHEN;
b) ALLE ANSPRÜCHE ODER FORDERUNGEN VON DRITTEN ODER
c) FINANZIELLE VERLUSTE, BETRIEBSAUSFÄLLE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, DECKUNGSKOSTEN, NUTZUNGSVERLUST, DATENVERLUST, VERLORENE EINSPARUNGEN ODER ANDERE FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN JEGLICHER ART im Zusammenhang mit oder aus der Einrichtung, Leistung oder Nutzung der WEBSEITE ODER DER DIENSTLEISTUNGEN, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, unabhängig davon, ob sie als Vertragsbruch oder unerlaubtes Verhalten, einschließlich Fahrlässigkeit, geltend gemacht werden, ODER auf JEDER ANDEREN AKTIONSGRUNDLAGE beruhen, unabhängig davon, ob eine Partei von der Möglichkeit solcher Schäden Kenntnis hatte.
selbst wenn CVENT ODER SEINE PARTNER auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden sind.
17.4 Diese Haftungsbeschränkungen bleiben bestehen und gelten ungeachtet des Versagens eines beschränkten oder ausschließlichen Rechtsbehelfs für einen in dieser Vereinbarung genannten Gewährleistungsbruch.
18. PERSÖNLICHE INFORMATIONEN MIT HOHEM RISIKO:
18.1 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Nutzung der Cvent-Services zur Übertragung, Verarbeitung oder Speicherung von persönlichen Informationen mit hohem Risiko (wie nachstehend definiert) für die Nutzung der Services nicht erforderlich ist und Sie daher allein für eine solche Nutzung der Services durch Sie oder Ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer verantwortlich sind, und Cvent trägt kein Risiko bzw. keine Haftung diesbezüglich.
18.2 „Persönliche Informationen mit hohem Risiko“ sind wie folgt auszulegen:
a) die Rasse oder ethnische Herkunft des Datensubjekts;
b) seine/ihre politischen Ansichten;
c) seine/ihre religiösen oder sonstigen Überzeugungen ähnlicher Art;
d) ob er/sie Mitglied einer Gewerkschaft ist;
e) seine/ihre körperliche oder geistige Gesundheit oder sein/ihr Gesundheitszustand (außer bei Nahrungsmittelallergien oder medizinischen Kontaktinformationen), genetische oder biometrische Daten;
f) sein/ihr Sexualleben oder seine/ihre sexuelle Orientierung;
g) das Begehen oder angebliche Begehen einer Straftat durch ihn/sie;
h) jegliche Verfahren wegen einer von ihm/ihr begangenen oder angeblich begangenen Straftat, die Verfügung über ein solches Verfahren oder die Verurteilung eines Gerichts in diesem Verfahren;
i) nationale, Sozialversicherungs- oder Steuernummer oder andere von der Regierung herausgegebene ID-Nummern, Geburtsdatum und/oder Geschlecht (ausgenommen in verschlüsselten Feldern, die von Cvent für die Speicherung dieser Daten bereitgestellt werden); und
j) Informationen zu Finanzkonten (ausgenommen Zahlungskarteninformationen, die mit dem Online-Zahlungsmodul von Cvent sicher eingegeben werden)
19. GESETZE UND STREITIGKEITEN:
19.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht auf dieses Abkommen anwendbar sind. Die Parteien verzichten auf ein Gerichtsverfahren. Bei Kontroversen, Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus diesem Vertrag oder den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ergeben oder sich auf sie beziehen, muss jede Vertragspartei vor dem nachfolgend beschriebenen Vorgehen der anderen Partei dies vorher schriftlich mitteilen und ein Treffen anfordern, um solche Kontroversen, Streitigkeiten oder Behauptungen zu diskutieren. Die Vertragsparteien vereinbaren ein Datum und einen Ort für ein solches Treffen (dies kann per Telefonkonferenz durchgeführt werden), sofern diese Sitzung spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum des Antrags stattfindet. Jede Vertragspartei stellt sicher, dass eine angemessene Führungsebene an diesem Treffen teilnimmt, vorausgesetzt, dass jede Vertragspartei durch mindestens einen Angestellten vertreten wird, der auf Direktorenebene oder höher ist. Wenn nach Abschluss dieses Treffens keine Lösung erzielt wird, vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein zweites Treffen spätestens sieben (7) Tage danach stattfinden soll, an dem mindestens ein Mitarbeiter der Vizepräsidenten-Ebene teilnimmt.
19.2 Vorbehaltlich des Vorstehenden wird jede Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung (einschließlich der Durchsetzbarkeit oder eines Verstoßes gegen sie, jeglicher Fragen hinsichtlich ihres Bestehens, der Gültigkeit oder der Kündigung) oder in Bezug auf die Dienstleistung ergibt, endgültig durch den Schiedsgerichtshof gemäß der UNICTRAL Arbitration Rules (Schiedsregeln, „Regeln“) gelöst. Diese Regeln werden durch Bezugnahme in diese Klausel aufgenommen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Schiedsrichter nicht befugt, in Bezug auf einen solchen Anspruch oder eine Streitigkeit einen Strafschadensersatz zu gewähren, und auch keine Partei kann einen Strafschadensersatzanspruch in Bezug auf eine Angelegenheit geltend machen, die sich aus diesem Vertrag oder der Dienstleistung in einem anderen Forum ergibt. Wird von einer Partei ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet, ist die im Wesentlichen obsiegende Partei in diesem Schiedsverfahren oder in der betreffenden Klage berechtigt, die in diesem Zusammenhang anfallenden Honorare und Kosten des Anwalts von der anderen Partei zurückzufordern. Das gesamte Schiedsverfahren wird in englischer Sprache abgehalten und spätestens neunzig (90) Tage nach Zustellung der Schiedsklage abgehandelt. Der Schiedsspruch muss in englischer Sprache erfolgen. Eine schriftliche Aufforderung zum Schiedsverfahren muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum erfolgen, an dem die Services, auf die sich der Anspruch bezieht, erbracht wurden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung führt zu einer vollständigen Sperrung jeglicher Ansprüche. Der Gerichtsstand ist Frankfurt, Deutschland.
19.3 Ungeachtet der Bestimmungen in diesem Dokument kann die andere Partei, wenn eine Verletzung bzw. eine drohende Verletzung einer Vertragspartei gegen eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag einen nicht wieder gutzumachenden Schaden für die andere Partei nach sich ziehen würde, für den ein monetärer Schaden kein angemessener Rechtsbehelf wäre, neben allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen, die einer solchen Partei nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß zur Verfügung stehen, berechtigt sein, ein Rechtsmittel nach Billigkeitsrecht zu beantragen, einschließlich einer Unterlassungsverfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer bestimmten Leistung sowie jegliche andere Rechtshilfe, die möglicherweise von einem zuständigen Gericht verfügbar ist, ohne die in diesem Abschnitt 19 genannten Rechtsbehelfe zu erschöpfen oder (i) eine Anleihe oder eine andere Sicherheit zu stellen oder (ii) den tatsächlichen Schaden nachweisen zu müssen, bzw. nachweisen zu müssen, dass dieser monetäre Schadensersatz keine angemessene Abhilfe leisten würde.
20. HINWEIS:
20.1 Jegliche Mitteilung gemäß dieses Vertrages erfolgt schriftlich und gilt als ordnungsgemäß erteilt: (i) fünf (5) Werktage nach dem Versanddatum, bei Versand per Einschreiben bzw. Einschreibebrief, mit vorausbezahltem Porto, mit Rückschein; (ii) bei Zustellung, wenn persönlich oder per Kurier-Dienst versandt; (iii) bei Übermittlung durch ein bestätigtes Telefax; oder (iv) bei Übertragung per E-Mail, sofern die empfangende Partei den Erhalt per E-Mail bestätigt, und wenn die E-Mail in der Betreffzeile eindeutig darauf hinweist, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung eine Kündigung darstellt. Jede Mitteilung, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit den von ihr in Betracht gezogenen Angelegenheiten erforderlich ist, erfolgt, sofern nichts anderes bestimmt ist, schriftlich in englischer Sprache.
21. KEINE ABWERBUNG:
Soweit nicht durch geltende Gesetze verboten, erklären Sie, Ihre Organisation und Partner sich damit einverstanden, dass Sie nicht versuchen werden bzw. bei einem Versuch helfen werden, jemanden einzustellen, der aktuell bei Cvent beschäftigt ist, ausgenommen, soweit diese Einstellung auf eine allgemeine Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen ist, das nicht speziell an Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von Cvent gerichtet ist. Sie stimmen außerdem zu, dass Cvent in einem solchen Fall ein irreparabler Schaden entstehen kann und dass Cvent Anspruch auf einen Unterlassungsanspruch haben könnte.
22. EIGENTUMSRECHTE:
22.1 Sie erkennen an, dass Cvent oder seine Lizenzgeber alle Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- und sonstigen Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den Services sowie jegliche oder alle Änderungen an den Services, zugehörigen Dokumentationen und Marketingmaterialien behalten, unabhängig davon:
a) ob solche Hinweise zum geistigen Eigentum auf den Materialien erscheinen; oder
b) ob solche Bekanntmachungen über geistiges Eigentum bei Regierungsbehörden eingereicht wurden.
22.2 Nichts in dieser Vereinbarung wird direkt oder indirekt so ausgelegt, dass Ihnen ein Eigentum, Eigentums- oder Beteiligungsrecht an den Services oder damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten übertragen oder gewährt wird.
22.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine proprietären oder vertraulichen Informationen von Cvent, die Sie über die Services erhalten oder auf die Sie möglicherweise auf der Website zugreifen können, an Dritte weitergeben dürfen und dass Sie diese Informationen nicht für den Wettbewerb mit Cvent oder zum Reverse Engineering unserer Produktangebote nutzen.
22.4 Der Zugang zu unserer Website bzw. unseren Services ist weder Wettbewerbern noch zukünftigen Wettbewerbern gestattet, und ein solcher Zugriff durch Dritte ist nicht erlaubt.
22.5 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine Informationen auf unserer Website bzw. Informationen, die Sie über die Services erhalten, für konkurrierende kommerzielle Zwecke kopieren, aufzeichnen, veröffentlichen, kompilieren, neu veröffentlichen, verwenden oder weiterverkaufen. Außerdem erklären Sie sich damit einverstanden, alle angemessenen Anwaltsgebühren und -kosten zu zahlen, die durch die Durchsetzung dieser Bestimmungen entstehen.
22.6 Nach bestem Wissen von Cvent wird alles Material, das Cvent auf seinen Websites und anderen Medien veröffentlicht, in voller Übereinstimmung mit den ursprünglichen Inhabern des Urheberrechts (entweder Cvent oder einer anderen Partei) erstellt. Wenn Sie auf eine Situation stoßen, in der Sie vermuten, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an:
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z. Hd. General Counsel
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22.7 Sie verstehen und stimmen zu, dass Daten, Inhalte, Materialien oder Software Dritter („Inhalte von Dritten“), die auf der Cvent-Website veröffentlicht oder anderweitig über die Services zur Verfügung gestellt werden, möglicherweise Lizenzen von Dritten unterliegen. Diese können jederzeit von dem jeweiligen Drittlizenzgeber geändert oder widerrufen werden. Sofern im Cvent System keine wesentliche Einschränkung der Funktionalität vorliegt, stellt das Entfernen oder Ändern von Inhalten Dritter keinen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder ein Bestellformular dar.
23. ÜBERTRAGUNG:
23.1 Mit Ausnahme der Abtretung an ein verbundenes Unternehmen einer Partei (jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt die Kontrolle über eine solche Partei hat, von dieser kontrolliert wird bzw. mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht), oder im Fall einer Fusion, des Erwerbs oder Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, an denen kein direkter Wettbewerber der anderen Partei beteiligt ist, darf keine der Parteien die im Vertrag niedergelegten Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen vorenthalten oder verzögert werden darf, übertragen oder anderweitig abtreten.
23.2 Ungeachtet des Vorstehenden kann Cvent die Erbringung von Services ganz oder teilweise an seine Muttergesellschaft Cvent, Inc. oder an eine andere Tochtergesellschaft von Cvent vergeben. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich.
24. RECHTE DRITTER:
24.1 Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass eine Person, die nicht Cvent oder der Kunde ist (einschließlich eines Arbeitnehmers, leitenden Angestellten, Direktors, Vertreters oder einer anderen mit dem Kunden oder Cvent verbundenen dritten Partei) keine Rechte unter dieser Vereinbarung hat, eine Bestimmung oder Bedingung von dieser Vereinbarung geltend zu machen.
25. EINHALTUNG DER ANTIKORRUPTIONSGESETZE:
25.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass weder er noch ein leitender Angestellter, Direktor, Mitarbeiter, eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen, ein Agent, Vertreter oder eine andere Person, die im Namen des Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung arbeitet, gegen Anti-Korruptions- oder Bestechungsgesetze, Statuten und Bestimmungen eines Landes verstößt, einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act von 1977 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „FCPA“) sowie der UK Bribery Act 2010.
25.2 Der Kunde garantiert, dass er keine Bestechung, Erpressung, Schmiergelder oder andere rechtswidrige oder unzulässige Mittel zur Geschäftsabwicklung verwendet. Der Kunde garantiert und verpflichtet sich auch, dass er und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten und Vertreter die Antikorruptions- bzw. Bestechungsgesetze, Satzungen und Bestimmungen eines Landes streng einhalten, in dem es gesetzlich verboten ist, unter anderem einem verdeckten Empfänger für einen verbotenen Zweck (hierin definiert) direkt oder indirekt Geld anzubieten, zu zahlen, diese Zahlung zu versprechen, die Zahlung zu genehmigen oder einen Wertgegenstand anzubieten, zu geben, die Übergabe zu versprechen, die Übergabe zu genehmigen.
25.3 Für die Zwecke hiervon bezeichnet „Verdeckter Empfänger“ (Covered Recipient) einen ausländischen Beamten (einschließlich Angestellte von staatlichen oder kontrollierten Stellen), eine ausländische politische Partei (einschließlich eines Beamten davon), einen Beamten oder Angestellten einer internationalen öffentlichen Organisation oder einen Kandidaten für ein ausländisches politisches Amt; und „Verbotener Zweck“ bedeutet, einer Partei dabei zu helfen, ein Geschäft für oder mit einem Unternehmen zu erhalten oder zu behalten, einen unangemessenen Vorteil zu sichern, oder das Geschäft an eine Person wie folgt weiterzuleiten:
a) Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung eines verdeckten Empfängers in der offiziellen Eigenschaft des verdeckten Empfängers;
b) einen verdeckten Empfänger dazu veranlassen, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die gegen die gesetzliche Pflicht dieses verdeckten Empfängers verstoßen;
c) Sicherung eines unangemessenen Vorteils; oder
d) einen verdeckten Empfänger dazu bringen, den Einfluss eines solchen verdeckten Empfängers bei einer ausländischen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu nutzen, um eine Handlung oder Entscheidung einer solchen Regierung (oder deren Instrumentalität) zu beeinflussen oder zu beeinträchtigen, einschließlich von Einrichtungen, die sich in staatlichem Besitz befinden oder von ihr kontrolliert werden.
25.4 Der Kunde versichert weiterhin, dass er keine kommerzielle Bestechung, Schmiergeldkampagnen oder andere Formen unangemessener Zahlungen an private oder öffentliche Personen vornimmt und sich damit einverstanden erklärt, dass er keine falschen, ungenauen oder irreführenden Rechnungen oder andere Geschäftsunterlagen erstellen oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Website oder der Services einreicht.
25.5 Der Kunde wird Cvent auf Anfrage den angemessenen Zugang zu seinen Büchern und Unterlagen ermöglichen und/oder periodische bzw. Ad-hoc-Prüfungen durchführen, sofern Cvent dies für erforderlich hält. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Cvent auf Anfrage eine schriftliche Zertifizierung vorzulegen, in der er bescheinigt, dass er die oben genannten Antikorruptionsanforderungen erfüllt.
26. HÖHERE GEWALT:
26.1 Cvent ist nicht in Verzug oder haftet nicht anderweitig für Verspätungen oder Versagen bezüglich seiner Leistung gemäß diesen Bedingungen, wenn diese Verspätung oder dieses Versagen auf einem Grund beruht, der nicht Cvents angemessener Kontrolle unterliegt, einschließlich höherer Gewalt, krimineller Handlungen, bzw. jeglicher Handlungen des gemeinsamen Feindes, der Elemente, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Epidemien, Unruhen, Versagen oder Verzögerungen beim Transport sowie jegliche Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer.
26.2 Die Parteien informieren und konsultieren einander unverzüglich im Hinblick auf die oben genannten Gründe, die nach ihrem Ermessen zu einer erheblichen Verzögerung bei der Erfüllung dieser Vereinbarung führen. Cvent haftet nicht für eine entschuldbare Verzögerung.
27. GESAMTE VEREINBARUNG:
27.1 Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, sei es mündlich oder schriftlich in Bezug auf ihren Gegenstand.
27.2 Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche, von autorisierten Vertretern jeder Partei unterzeichnete Änderung geändert werden, mit Ausnahme von zusätzlichen Käufen oder Fehlerkorrekturen unter einem aktiven Bestellformular, die entweder per E-Mail getätigt oder gegenseitig akzeptiert werden.
27.3 Zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die in einer Bestellung oder einem anderen Dokument des Kunden enthalten sind, gelten als von Cvent abgelehnt, ohne dass es einer weiteren Mitteilung von Widerspruch bedarf, selbst wenn dieses Dokument von Cvent anerkannt oder akzeptiert wird und unabhängig von einer entgegengesetzten Bestimmung darin, und hat für Cvent keine Wirkung und wirkt in keiner Weise bindend für Cvent.
27.4 Die verschiedenen Bestimmungen und Teilbestimmungen dieser Vereinbarung sind trennbar. Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar erklärt wird, vereinbaren die Parteien, den Umfang, die Dauer, den Geltungsbereich oder die Anwendbarkeit der Klausel oder Bestimmung zu reduzieren, bestimmte Wörter oder Ausdrücke zu löschen oder einen ungültigen, nichtigen oder nicht durchsetzbaren Begriff oder eine Bestimmung durch einen gültigen oder durchsetzbaren Begriff zu ersetzen, welcher der ursprünglichen Absicht der ungültigen oder undurchsetzbaren Klausel oder Bestimmung am nächsten kommt.
27.5 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass:
a) sie nicht durch Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder sonstige Zusicherungen, die nicht ausdrücklich eingearbeitet wurden, zum Abschluss dieses Vertrages veranlasst wurden bzw. sich nicht auf diese verlassen haben;
b) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sich ihre einzigen Rechte und Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder sonstige Zusicherungen auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung beziehen und dass alle anderen Rechte und Rechtsmittel ausgeschlossen sind.
27.6 Die vorstehende Bestimmung betrifft nicht die Rechte und Rechtsmittel von Cvent oder des Kunden wegen betrügerischer Falschdarstellung.
27.7 Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung ursprünglich in englischer Sprache ausgearbeitet wurde und dass Verhandlungen darüber in englischer Sprache durchgeführt und mit identischer Bedeutung in die deutsche Sprache übersetzt wurden. Bei Konflikten, Unklarheiten, Hinzufügungen oder Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version und der deutschen Version hat die englische Version der Vereinbarung Vorrang vor der deutschen Version.
28. PRESSEMELDUNGEN; KUNDENLISTE:
28.1 Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cvent keine Pressemitteilung oder sonstige öffentliche Erklärung zum Bestehen, den Bedingungen oder Gegenstand von Vereinbarungen oder Beziehungen mit Cvent abgeben.
28.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Cvent den Namen und das Logo des Kunden verwendet, um ihn als Kunden von Cvent auf der Cvent-Website oder als Teil einer Generalliste von Cvents Kunden zur Verwendung und zum Nachschlagen in der Unternehmens- und Marketingliteratur von Cvent zu identifizieren.
28.3 Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass Cvent eine Pressemitteilung herausgeben kann, in der der Kunde als Cvent-Kunde identifiziert wird, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden, die nicht unbillig zurückgehalten oder verzögert wird.