NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR EINEN TESTZUGANG FÜR DAS EVENT MANAGEMENT-PRODUKT

 

Letzte Aktualisierung: 15. September 2016

WICHTIGER HINWEIS:  BITTE LESEN SIE DIESE HINWEISE SORGFÄLTIG DURCH. Das folgende Dokument (diese „Nutzungsbedingungen“) beschreibt die Bedingungen, unter denen Cvent Europe Ltd. („Cvent“) jeder Person oder Einheit (hiernach „Sie“ oder „Kunde“) einen Testzugang zu seinen Dienstleistungen über die Cvent-Website und zu mobilen Anwendungen der Marke Cvent (die „Website“) bietet. Durch den Zugriff auf die Webseite oder jedweden Inhalt der Website stimmen Sie zu, die nachstehend dargelegten Bedingungen, einschließlich der in diesen Bedingungen verlinkten Policen und Richtlinien (mittels der angegebenen URLs) einzuhalten und sich diesen zu verpflichten. Wenn Sie diese Bedingungen nicht verstehen oder nicht damit einverstanden sind, dürfen Sie weder die Website noch die Dienstleistungen (gemäß nachstehender Definition) nutzen.

Sie dürfen weder auf die Website noch auf die Dienstleistungen zugreifen, wenn Sie ein direkter Mitbewerber sind, es sei denn, Sie haben zuvor die schriftliche Zustimmung von Cvent eingeholt.

1. Test

Diese Bedingungen sind durch Bezugnahme in diese Testlizenz eingebunden, gemäß der der Kunde das Recht erhält, auf die eigenen und/oder geleasten Computersysteme und einige eigene und lizenzierte Software und andere Informationen (das „Cvent-System“ oder „Dienstleistungen“), die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, zuzugreifen und diese zu nutzen. Diese Bedingungen umfassen eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Cvent, die am Datum der Annahme durch den Kunden in Kraft tritt (diese „Vereinbarung“). Cvent kann diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, die anschließend nach der schriftlichen Mitteilung dieser Änderungen auf einem mit Ihnen vereinbarten Wege wirksam werden. Nach Ablauf Ihres Testzeitraums (wie unten definiert) endet Ihr Zugriff auf das Cvent-System und Sie sind nicht länger berechtigt, auf das Cvent-System (und jegliche Informationen oder Daten, die Sie hochgeladen haben) zuzugreifen. Wenn Sie nach der Testphase weiterhin auf das Cvent-System zugreifen möchten, müssen Sie zuerst ein Auftragsformular bei Cvent ausfüllen. Nach der gemeinsamen Ausstellung eines Bestellformulars wird Ihr Zugang zum Cvent-System reaktiviert.

2. Event Management-Produkt: Funktionen

Sie erhalten die folgenden Funktionen mit der Basisausführung des Cvent Event Management-Produkts.

Administrative Express Edition
Online-Training und Online-Benutzerhandbücher  
Grafiken/Dokumentenbibliothek 2 GB*
Anzahl der Benutzer-Logins 1*
Integrierter Kalender für Planer  
Event approval process  
Adressbuch  
Kundenkontaktfelder Bis zu 15
Gruppenkontakt-Management  
Unbegrenzter Import/Export  
Such- und Zusammenführungsfunktionen  
Registrierungsprozess  
Mobilfreundliche Registrierung  
Ticketing  
Fragen an den Registrierenden (vor dem Event)  
Erweiterte Registrierungsoptionen  
Synchronisierung mit dem Kalender  
Networking  
Berichterstellung  
Standardmäßige Eventreporte  
Eventbewerbung  
Social Media Share Bar  
Werbe-Widgets  
Mobilfreundliche Event-Website  
Karten und Wetter  
Branding-Paket (benutzerdefinierte URL, Favicon, benutzerdefinierte Fußzeile, usw.) Nicht verfügbar
Benutzerdefinierte URL oder private Domain Nicht verfügbar
CrowdCompass Native Mobile App Nicht verfügbar
Integrationen von Reise-Tools****  
Einbindung von Passkey (Hotel)  
Einbindung von Concur Travel  
Einbindung von GetThere (Flüge)  
Einbindung von Rearden (Flüge)  
Einbindung von GDS-Systemen (Sabre, Amadeus, Apollo, Galileo, Worldspan)  
Einbindung von AMEX DTR  
Integrationen****  
CrowdCompass Connector Enthalten im Kauf einer App
Google Analytics  
API-Zugang  
API-Zugang für Eloqua Connector  
Einbindung von Webex  
Einmalige Anmeldung  
HTTP Post-Page-Datenübertragung  
Externe Authentifizierung  
Einbindung von Concur Expense  
Einbindung von Citi Card  
Webhooks Nicht verfügbar
Einbindung von Marketo Nicht verfügbar
Einbindung von Salesforce Nicht verfügbar

 

 = In Basis-Benutzerlizenz enthalten 
* = Kann zusätzlich erworben werden 
*** = Zusatzgebühr fällt an, wenn die Enterprise-Version für den Kunden vor der allgemeinen Freigabe dieser Funktion aktiv war 
**** = Der Kunde bestätigt und vereinbart, dass die Bestellung einer Einbindung auf ausdrückliche Genehmigung des Kunden an Cvent erfolgt um die Eventinformationen des Kunden und andere Einbindungsdaten mit dem Dritt-Integrationsanbieter zu teilen.

3. Event Management-Produkt: Nutzungskontakte, E-Mails und Speicherung

Sie können jederzeit bis zu 100.000 Kontakte in Ihrem Cvent-System speichern. Zusätzliche Kontaktdaten können für GBP £0,20 pro Kontakt pro Jahr gespeichert werden. Sie können bis zu 500.000 E-Mails pro Jahr senden. Zusätzliche E-Mails können für GBP £0,04 pro E-Mail gesendet werden. E-Mails, die keinen Link zu einem Cvent Eventregistrierungsprozess (z. B. E-Mail Newsletter) enthalten, können nicht gesendet werden.

4. Preis und Bezahlung

Ihr Testzugang zum Cvent-System wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Ihre hierin festgelegte Nutzung überschreiten, stimmen Sie zu, alle Gebühren und sonstigen Kosten für eine solche überschrittene Nutzung zu den an dem Zeitpunkt aktuellen Kosten von Cvent gemäß dieser Vereinbarung zu bezahlen. Alle Zahlungen erfolgen in Britischen Pfund Sterling, und sofern nicht anders angegeben, enthalten keine Mehrwertsteuer, die zum geltenden Satz anrechenbar ist. Alle Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wenn Sie die Gebühren oder sonstigen Kosten nicht innerhalb ihrer Fälligkeit bezahlen, dann bewertet Cvent eine tägliche Finanzgebühr zu einem Jahresprozentsatz von sieben Prozent (7 %) über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum beginnend an dem Datum, an der die Zahlung fällig war und endend am Zahldatum. Die Zahlung erfolgt per Scheck oder Überweisung, sofern in Ihrem Bestellformular nichts anderes angegeben ist. Cvent kann eine spezielle Bearbeitungsgebühr von 3-5 % berechnen, falls spezielle Fakturierungsanforderungen gelten (wie z. B. EDI, Drittsysteme wie Ariba oder andere entsprechende Abrechnungssysteme). Jahresgebühren werden jährlich in Rechnung gestellt. Wenn beispielsweise die Laufzeit des Bestellformulars drei Jahre übersteigt, wird Ihnen die Jahresgebühr drei Mal in Rechnung gestellt.

5. Laufzeit

Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Datum der Aktivierung („Testperiode“). Wenn Sie nach der Testperiode weiterhin die Dienstleistungen nutzen möchten, müssen Sie zuerst ein Auftragsformular bei Cvent ausfüllen.

6. Kündigung

Jede der Parteien darf diese Vereinbarung jederzeit mit oder ohne Grund durch schriftliche Mitteilung kündigen. Nach Kündigung oder Auslaufen der Vereinbarung enden alle Verpflichtungen und Haftungen der Parteien gemäß diesen Bedingungen hierzu, sofern eine Partei aufgrund eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht von der Haftung befreit werden kann.

7. Lizenzerteilung

Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung wird Cvent Ihnen während dieser Testperiode eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für den Zugang und die Nutzung des Cvent-Systems zur Verfügung stellen, das von Zeit zu Zeit aktualisiert wird. Sie dürfen das Cvent-System ausschließlich zu Zwecken der Ausführung Ihrer internen Geschäftstätigkeiten verwenden. Sie dürfen das Cvent-System nicht als Teil einer kommerziellen Timesharing- oder Service-Büro-Tätigkeit oder jegliche andere Wiederverkaufsoption oder zum Start eines Events nutzen. Mit Ausnahme der vorangegangenen Lizenz werden Ihnen hierunter keine weiteren Rechte am Cvent-System gewährt, und das Cvent-System ist und bleibt das alleinige Eigentum von Cvent und seinen Lizenzgebern, falls vorhanden, ungeachtet dessen, ob das Cvent-System separat oder in andere Produkte, Dienstleistungen oder Lieferungen integriert verwendet wird.

8. Verantwortlichkeiten der Parteien

Sie sind verantwortlich für jegliche Nutzung der Dienstleistungen, insbesondere einschließlich jeglicher Daten, Materialien und Inhalte (einschließlich deren Eignung und Genauigkeit), die mithilfe der Dienstleistungen durch Sie oder ihre Mitarbeiter oder Vertreter hochgeladen oder übermittelt werden. Obwohl Cvent redundante Server unterhält, sind Sie verantwortlich für die Sicherung Ihrer Daten, die in Verbindung mit den Dienstleistungen verwendet werden.

Der Kunde versichert und garantiert, dass alle Daten, Materialien und Inhalte („Kundendaten“, die zur Verwendung mit den Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Kunden sind, und dass der Kunde das Recht hat, solche Kundendaten Cvent zur Nutzung mit den Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert und garantiert ferner, dass jegliche Nutzung oder Übertragung von Kundendaten nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum, Datenschutz- oder Publikationsrechte verstoßen, und der Kunde verpflichtet sich, Cvent in Bezug auf Schadenersatzforderungen, Schäden, Verpflichtungen. Gebühren und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die aus Ansprüchen von Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung von Lizenzmaterial außerhalb der Bestimmungen dieses Vertrags oder einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung dieses Vertrags durch Cvent entstehen, zu verteidigen, zu entschädigen und freizustellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen solchen gegen Cvent erhobenen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Cvent zu regeln oder einen Vergleich zu schließen, wobei eine solche Genehmigung nicht grundlos zurückgehalten werden kann.

Cvent teilt Ihnen eine oder mehrere Benutzer-IDs und Passwörter zu, mit denen Sie auf die Dienstleistungen zugreifen können. Sie sollten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, um solche IDs und Passwörter gegen Diebstahl, Verlust oder betrügerische Verwendung zu schützen. Sie stimmen zu, die Dienstleistungen ausschließlich für legale Zwecke und gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu verwenden. Sie dürfen die Dienstleistungen weder zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren oder veranlassen oder erlauben, dass die Dienstleistungen zurückentwickelt, disassembliert oder dekompiliert werden.

9. Vertraulichkeit

Jede Partei vereinbart, dass (a) sie alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit demselben Maß an Sorgfalt behandeln wird, die ein solcher Empfänger für seine eigenen vertraulichen Informationen anwendet, aber keinesfalls weniger als eine angemessene Sorgfalt; und (b) sie keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei („Informationsgeber“) nutzen, verbreiten oder auf andere Weise offenlegen wird, sofern dies für die Bereitstellung der Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung und für jeden anderen Zweck, den der Informationsgeber hiernach autorisiert, erforderlich ist. Zu Zwecken dieser Vereinbarung bezeichnen „vertrauliche Informationen“ jegliche Informationen, ungeachtet dessen, in welcher Form, in wessen Eigentum oder in wessen Vertrauen sie von der anderen Partei gehandhabt werden, insbesondere einschließlich jeglicher Kundendaten, Informationen, technischer Daten oder Know-how in Bezug auf Entdeckungen, Ideen, Erfindungen, Software, Designs, Spezifikationen, Prozesse, Systeme, Diagramme, Forschung, Entwicklung, Geschäftsplänen, Strategien oder Möglichkeiten und Informationen im Zusammenhang mit Finanzen, Kosten, Preisen, Lieferanten, Verkäufern, Kunden und Mitarbeitern, die von einer Partei oder in ihrem Namen entweder direkt oder indirekt, mündlich, visuell oder schriftlich der anderen Partei oder einem ihrer Agenten oder Mitarbeitern offen gelegt werden.

Der Empfänger hat keinerlei Verpflichtung in Bezug auf einen Teil der vertraulichen Informationen, die (a) jetzt oder danach ohne Handlung oder Unterlassung seitens des Empfängers allgemein bekannt oder für die Öffentlichkeit zugänglich werden; (b) vom Empfänger erworben wurden, bevor er solche Informationen vom Informationsgeber ohne Beschränkung bezüglich der Nutzung oder Offenlegung erhalten hat; (c) hiernach ohne Beschränkung bezüglich der Nutzung oder Offenlegung rechtmäßig durch Dritte an den Empfänger übermittelt werden; (d) bei denen es sich um Informationen handelt, die vom Empfänger unabhängig und ohne Bezug auf die hierunter erhaltenen vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (e) mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Informationsgebers offengelegt werden. Der Empfänger kann vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen einer Regierungsbehörde oder laut Gesetz offenlegen, vorausgesetzt, dass der Informationsgeber ausreichend im Voraus darüber informiert wird, um eine solche Offenlegungsanforderung anzufechten, sofern sie von der Regierungsbehörde oder laut Gesetz daran gehindert wird, eine solche Benachrichtigung zu übermitteln.

10. Eigentum und Nutzung von Daten

Der Kunde gewährt Cvent ein limitiertes, nicht exklusives Recht zur Nutzung der Kundendaten (einschließlich Urheber-, Marken-, Patent-, Publikations- und andere Rechte) und zur Offenlegung von Kundendaten an Dritt-Serviceanbieter für Cvent im Rahmen der Nutzung dieser Dienstleistungen. Der Kunde erteilt Cvent auch die Genehmigung zur Nutzung von Kundenbildern, die auf der Website zu Werbezwecken oder zur Bekanntmachung von Cvent verwendet werden, insbesondere einschließlich Marketing-, Schulungs- oder Investitionsunterlagen. Der Kunde behält jegliche und alle Rechte an Kundendaten, die Cvent vom Kunden über das Cvent-System zur Verfügung gestellt oder von anderen durch Cvent im Auftrag des Kunden erfasst werden. Solche Kundendaten werden von Cvent nur verwendet, wenn dies für die Bereitstellung der Dienstleistungen gemäß den Festlegungen hierunter und gemäß der Datenschutzrichtlinie von Cvent (http://www.cvent.com/en/privacy-policy.shtml) und allen geltenden Datenschutzgesetzen und -richtlinien (zusammen „Datenschutzgesetze und -richtlinien) erforderlich ist. Sowohl Cvent als auch der Kunde stimmen in allen wesentlichen Aspekten den Datenschutzrichtlinien und Gesetzen zu und ermöglichen eine solche Hilfe und Zusammenarbeit, die für die andere Partei notwendig oder erforderlich ist, um diese Richtlinien einzuhalten. Sofern wir Ihr Einverständnis nicht haben, wird Cvent keine persönlich identifizierbaren Informationen, die auf der Website von Dritten erfasst wurden, offenlegen oder teilen (sofern die nicht gesetzlich gemäß einer behördlichen Forderung oder zum Zwecke der Bereitstellung der Dienstleistungen an Sie erforderlich ist). Cvent kann für einen angemessenen Zeitraum nach Ablauf oder Kündigung eines Bestellformulars Offline-Kopien der Kundendaten zu Archivierungszwecken auf Sicherungsspeichern behalten.

11. Kein „Spamming“ oder illegales Verhalten oder andere verbotene Nutzungen

Sie werden die Dienstleistungen in keiner Weise verwenden, die über den Rahmen ihrer Lizenz gemäß Abschnitt 8 (Lizenzerteilung) dieser Vereinbarung hinausgeht oder die gegen Ihre Verpflichtungen gemäß Abschnitt 9 (Verantwortlichkeiten der Parteien) dieser Bedingungen verstößt, ebenso wenig wie für illegale Aktivitäten oder Junkmail, Kettenbriefe, Pyramidensysteme, „Spam“ oder die Verbreitung an eine Person, die nicht über eine spezielle Genehmigung verfügt, um in einem solchen Prozess berücksichtigt zu werden (alle zuvor genannten „verbotene Nutzungen“). Wenn Sie unsere Dienstleistungen für jegliche unerlaubte Zwecke verwenden, können wir Ihren Zugang zu den Dienstleistungen umgehend aussetzen oder kündigen. Cvent behält sich das Recht vor, seine Erkenntnis in Bezug auf Spam und ähnliche Analysen und Entscheidungen u. a. auf erhaltene Reklamationen, beobachtete E-Mail-Muster, einschließlich der Auslieferungsquoten und Prozentanteile der gesendeten E-Mails zu stützen, die von der Cvent-Anwendung als gelesen gelten. Cvent kann auch jegliche Selbsthilfemaßnahmen ergreifen, um fortschreitende verbotene Nutzungen zu verhindern, insbesondere einschließlich der Löschung von Kontaktdaten aus Ihrem Adressbuch im Auftrag der Personen, die gegen Cvent oder das Webhosting-Unternehmen von Cvent Beschwerde einlegen. Sie sind immer noch verantwortlich für die vollständige Bezahlung Ihrer Bestellung, selbst wenn Ihr Zugang zu den Dienstleistungen für Spamming oder unzulässige Nutzungen beschränkt ist.

Alle E-Mail-Nachrichten, die von Cvent gesendet werden, einschließlich Einladungen, Erinnerungen und Bestätigungen, müssen einen Opt-Out-Link zur Abmeldung enthalten, mit dem Abonnenten sich selbst von der Liste Ihrer E-Mail-Nachrichten löschen können. Sie bestätigen und vereinbaren, dass Sie den Opt-Out-Link aus den vorhergehenden E-Mails nicht ausblenden, deaktivieren oder löschen werden. Sie werden Abmeldeanfragen, die Sie direkt erhalten, so bald als möglich und spätestens zehn (10) Tage nach der Einreichung aktiv verwalten und verarbeiten und Ihre E-Mail-Listen und Adressbücher aktualisieren, um die Abmeldeanfragen ordnungsgemäß zu führen.

Ihre Nachrichten, die mithilfe der Dienstleistungen gesendet werden, müssen einen klaren und sichtbaren Hinweis enthalten, dass es sich bei der Nachricht um eine Werbung oder ein Angebot handelt, und dass der Empfänger dem Erhalt weiterer Werbe-E-Mail von Ihnen widersprechen kann. Sie muss auch Ihre Identität als Absender und eine gültige Postanschrift enthalten und in jeglicher anderen Hinsicht dem geltenden Gesetz entsprechen. Sie werden keine Werbe-E-Mails mit Domains über Proxi oder jeglichen gleichwertigen eigenen Ausblend-Service verschicken.

12. Gewährleistungen

DIE PARTEIEN BESTÄTIGEN UND VEREINBAREN, DASS DER „SALE OF GOODS ACT“ VON 1979 UND DER „SUPPLY OF GOODS AND SERVICES ACT“ VON 1982 IN IHRER GEÄNDERTEN FASSUNG GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG NICHT GELTEN UND AUSGESCHLOSSEN SIND UND DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN BEREITGESTELLT WERDEN, WIE SIE SIND, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART. CVENT LEHNT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, INSBESONDERE EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ZUSICHERUNGEN DER ALLGEMEINEN MARKTTAUGLICHKEIT, ENTSPRECHUNG DER BESCHREIBUNG UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. CVENT SICHERT NICHT ZU BZW. GARANTIERT NICHT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI BEREITGESTELLT WERDEN, DASS DEFEKTE BESEITIGT ODER, DASS DIE FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN VERWENDETEN SERVER FREI VON VIREN ODER ANDEREN GEFÄHRLICHEN KOMPONENTEN SIND.

13. Haftungsbeschränkung

Cvent akzeptiert die in dieser Vereinbarung festgelegte Haftung. Weder Cvent noch der Kunde beschränkt oder schließt die Haftung im Todesfall oder bei Personenschäden aus, die durch eigene Nachlässigkeit oder die Nachlässigkeit seiner Angestellten oder Vertreter, die im Verlauf ihrer Anstellung oder Vertretung oder in einem gesetzlich unzulässigen Maß agieren.

Die Haftung von Cvent gegenüber Ihnen, Ihren Tochtergesellschaften, eingetragenen Händlern, Rechtsnachfolgern, Registranten oder Drittansprüchen für Schadenersatzansprüche oder jedwede erstattungsfähige Verluste, Schäden oder Gerichtsverfahren und Anwaltsgebühren oder Kosten, die gemäß dieser Vereinbarung anfallen, einschließlich jeglicher Bestellungen, ist begrenzt auf die Höhe Ihrer tatsächlichen direkten Schäden und darf (in Summe aller Ansprüche) den gesamten Jahresbetrag nicht übersteigen, der gemäß der Vereinbarung während des damaligen Vertragsjahres bezahlt wurde, in dem der Vorfall zum Haftungsanspruch führte. Falls keine Gebühr an Cvent bezahlt wird, übernimmt Cvent keine Haftung.

IN KEINEM FALL WIRD CVENT ODER EINE ANDERE PERSON ODER EINHEIT, DIE AN DER ENTWICKLUNG, HERSTELLUNG ODER VERTEILUNG VON SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDEREN MATERIALIEN BETEILIGT IST, DIE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, HAFTEN ODER SIE ENTSCHÄDIGEN FÜR: (i) JEGLICHE SCHÄDEN, DIE VERURSACHT WURDEN DURCH IHR VERSÄUMNIS ODER DAS IHRER KUNDEN, GÄSTE, ANGESTELLTEN, VERTRETER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER LIEFERANTEN BEI DER AUSFÜHRUNG IHRER VERPFLICHTUNGEN; (ii) JEGLICHE ANSPRÜCHE ODER FORDERUNGEN DRITTER ODER (iii) JEGLICHE DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDE, ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTAUSFALL ODER -UNTERBRECHUNG, DECKUNGSKOSTEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENE EINSPARUNGEN ODER ANDERE FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE, EXEMPLARISCHE UND UNBEABSICHTIGTE SCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT ODER ENTSTEHEND AUS DER BEREITSTELLUNG, DURCHFÜHRUNG ODER NUTZUNG DER WEBSITE ODER DER HIERUNTER AUSGEFÜHRTEN DIENSTLEISTUNGEN, UNGEACHTET DESSEN, OB SIE ALS VERTRAGSBRUCH ODER UNERLAUBTE HANDLUNG, EINSCHLIEßLICH VERNACHLÄSSIGUNG, ERACHTET WERDEN, SELBST WENN CVENT ODER SEINE PARTNER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.

Diese Haftungsbeschränkungen überdauern und gelten ungeachtet des Ausfalls jeglicher beschränkten oder exklusiveren Rechtsmittel wegen Garantieverletzung, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind.

14. Sensitive Personendaten

Ungeachtet jedweder Bestimmung entgegen dieser Vereinbarung bestätigen und vereinbaren Sie, dass die Nutzung von Cvent-Dienstleistungen zur Übertragung, Verarbeitung oder Speicherung von sensitiven Personendaten (gemäß nachstehender Definition) für die Nutzung der Dienstleistungen nicht erforderlich ist, und dass Sie deshalb für jegliche solche Nutzung der Dienstleistungen durch Sie, Ihre Angestellten, Vertreter oder Vertragspartner verantwortlich sind, und das Cvent keinerlei Risiko oder Haftung für selbige zu tragen hat. „Sensitive personenbezogene Daten“ werden definiert als (a) die rassische oder ethnische Herkunft des Datensubjekts; (b) seine politischen Ansichten, (c) seine/ihre religiösen Ansichten oder anderen Ansichten ähnlicher Art; (d) ob er/sie ein Mitglied einer Gewerkschaft ist (im Sinne des Trade Union and Labour Relations (Consolidation) Acts von 1992); (e) seine/ihre körperliche oder geistige Gesundheit oder den Zustand (mit Ausnahme von Lebensmittelallergien oder medizinischen Kontaktdaten); (f) sein/ihr Sexualleben; (g) die Provision oder vermeintliche Provision aus einer Straftat; (h) jedwede Verfahren aufgrund einer Straftat, die von ihm/ihr begangen oder angeblich begangen wurde, die Anordnung oder der Gerichtsbeschluss solcher Verfahren; (i) nationale Identifikationsnummer. Sozialversicherungsnummer oder Steuernummer oder andere behördlich ausgestellte Identifikationsnummern, Datum oder Geburtstag und/oder Geschlecht (ausgenommen, falls diese Angaben in verschlüsselten Feldern gespeichert sind, die von Cvent zum Speichern solcher Daten vorgesehen sind); und (j) Finanzkontodaten (außer den Debitkartendaten, die mithilfe des Cvent Online-Zahlungsmoduls sicher eingegeben werden).

15. Gesetze und Streitigkeiten

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von England und Wales und der ausschließlichen Gerichtszuständigkeit der englischen Gerichte in London, GB. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf für diese Vereinbarung nicht gelten. Die Parteien verzichten auf ihr Recht eines Schwurgerichtverfahrens.

16. Benachrichtigung

Jegliche Benachrichtigung gemäß dieser Vereinbarung erfolgt schriftlich und gilt als ordnungsgemäß übermittelt: (i) fünf (5) Werktage nach dem Datum der Postsendung, wenn diese per Einschreiben mit Rückschein verschickt wurde; (ii) wenn sie entweder persönlich abgegeben oder per Expresssendung verschickt wurde; (iii) wen sie über eine bestätigte Faxnummer übermittelt wurde; oder (iv) wenn sie per E-Mail gesendet wurde, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Erhalt mit einer Lesebestätigung bestätigt, und dass in der Betreffzeile der E-Mail klar ersichtlich ist, dass es sich um eine Benachrichtigung gemäß dieser Vereinbarung handeln.

17. Eigentumsrechte

Sie bestätigen, dass Cvent oder seine Lizenzgeber jegliche Urheber-, Marken-, Handelsgeheimnis-, Patent-, Publikations- und andere Rechte an den Dienstleistungen und jeglichen oder allen Änderungen an den Dienstleistungen, den damit verbundenen Dokumentations- und Werbeunterlagen behalten, ungeachtet dessen, (i) ob solche Hinweise auf geistiges Eigentum auf den Unterlagen erscheinen oder (ii) ob solche Hinweise auf geistiges Eigentum bei Regierungsbehörden eingereicht wurden. Nichts in dieser Vereinbarung wird direkt oder indirekt so ausgelegt, dass Ihnen Eigentumsrechte, Titel oder Anteile an den Dienstleistungen oder jegliche Rechte an geistigem Eigentum in diesem Zusammenhang übertragen oder gewährt werden.

Sie vereinbaren, dass Sie niemandem urheberrechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen von Cvent offenlegen, die Sie über die Dienstleistungen erhalten, oder auf die Sie auf der Website zugreifen könne, und dass Sie keine solche Informationen dazu verwenden werden, um gegen Cvent in Konkurrenz zu treten oder unsere Produktangebote zurück zu entwickeln. Keine Mitbewerber oder künftige Mitbewerber haben Anspruch auf den Zugang zu unserer Website oder unseren Dienstleistungen, und jeglicher solcher Zugriff durch Dritte ist unbefugt. Sie vereinbaren, dass Sie keine Informationen auf unserer Website oder die Sie über die Dienstleistungen erhalten, kopieren, erfassen, veröffentlichen, kompilieren, vervielfältigen, erneut veröffentlichen, nutzen oder zu jeglichen Wettbewerbszwecken wiederverkaufen werden. Sie vereinbaren ferner, alle angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten zu bezahlen, die bei der Durchsetzung dieser Bestimmungen angefallen sind.

Alle von Cvent auf seinen Webseiten veröffentlichten Informationen und anderen Medieneigenschaften werden nach bestem Wissen von Cvent veröffentlicht und deren Veröffentlichung erfolgt nach Vereinbarung mit den Eigentümern des ursprünglichen Copyrights (d. h. Cvent oder Dritte). Wenn eine Situation eintritt, in der Sie davon ausgehen, dass dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie uns bitte unter:

Cvent Europe Ltd.
Z. Hd.: General Counsel
11th Floor, ONEUSTONSQ,
40 Melton St,
London, NW1 2FD, GB
Tel.: 0808 234 4840
legal@cvent.com

Sie verstehen und vereinbaren, dass jegliche Drittdaten, Inhalte, Materialien oder Software („Dritt-nhalte“), die auf der Cvent Website veröffentlicht oder anderweitig über die Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, möglicherweise Drittlizenzen unterliegen, dass solche Lizenzen jederzeit durch den entsprechenden Dritt-Lizenzgeber geändert oder widerrufen werden können, und dass, falls keine wesentliche Funktionseinschränkung im Cvent-System vorliegt, die Löschung oder Änderung der Dritt-Inhalte keinen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder eine Bestellung darstellen soll.

18. Abtretung

Mit Ausnahme der Abtretung an die Tochtergesellschaft einer Partei (eine Einheit, die direkt oder indirekt eine solche Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer solchen Partei ist) oder im Fall einer Fusion, Übernahme oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, in die kein direkter Konkurrent der anderen Partei involviert ist, darf keine Partei die in der Vereinbarung festgehaltenen Rechte und Verpflichtungen abtreten oder anderweitig übertagen, ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht grundlos zurückgehalten werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden kann Cvent die Bereitstellung der Dienstleistungen ganz oder teilweise an sein Mutterunternehmen Cvent, Inc. oder an eine andere Cvent-Tochtergesellschaft weitervergeben. Diese Vereinbarung ist bindend und wirkt zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Zessionare.

19. Drittrechte

Die Parteien bestätigen und vereinbaren, dass eine Person, die nicht Cvent oder der Kunde ist (einschließlich Angestellter, Führungskräfte, Direktoren, Händler, Vertreter oder andere mit Cvent oder dem Kunden verbundene Dritte) keine Rechte gemäß dieser Vereinbarung hat, gemäß dem Rights of Third Parties Act von 1999, jegliche Bedingung oder Kondition dieser Vereinbarung durchzusetzen.

20. Einhaltung der Antikorruptionsgesetze

Der Kunde vereinbart, dass weder er noch einer seiner Führungskräfte, Direktoren, Angestellten, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vertreter oder eine andere Person, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung im Auftrag des Kunden tätig ist, gegen Antikorruptionsgesetze, Gesetze oder Verordnungen eines Landes, insbesondere einschließlich des United States Foreign Corrupt Practices Act of 1977 in seiner geänderten Fassung (das „FCPA“) und des UK Bribary Act 2010. Der Kunde garantiert, dass er sich an keinen Bestechungen, Schmiergeldgeschäften oder anderen illegalen oder unrechtmäßigen Geschäftsaktivitäten beteiligen wird. Der Kunde gewährleistet und verpflichtet sich, dass er und seine jeweiligen Führungskräfte, Direktoren, Angestellten, verbundenen Unternehmen und Vertreter nicht gegen die Antikorruptionsgesetze, Gesetze oder Vorschriften eines Landes verstoßen haben und sich streng daran halten werden, laut denen es unrechtmäßig ist, die Bezahlung eines Betrags anzubieten, zu bezahlen, zu versprechen zu bezahlen oder zu autorisieren oder direkt oder indirekt die Übergabe eines Wertgegenstandes unter anderem an einen verdeckten Empfänger (hierin definiert) zu einem verbotenen Zweck (hierin definiert) anzubieten, zu tätigen, zu versprechen zu tätigen oder zu autorisieren. Zu Zwecken hiervon bezeichnet „abgedeckter Empfänger“ einen ausländischen Amtsträger (einschließlich Angestellte von regierungseigenen oder kontrollierten Einheiten), eine ausländische politische Partei (einschließlich deren Amtsträger), einen Amtsträger oder Angestellten einer internationalen öffentlichen Organisation oder einen Kandidaten für ein ausländisches politisches Amt; und „verbotener Zweck“ bezeichnet die Unterstützung einer Partei, ein Geschäft für oder mit einer Person zu bekommen oder zu behalten, um sich einen unzulässigen Vorteil zu sichern oder um ein Geschäft an eine Person weiterzuleiten durch:

  • a) Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung eines abgedeckten Empfängers in der offiziellen Funktion eines solchen abgedeckten Empfängers;
  • b) Verleitung eines abgedeckten Empfängers zu einer Handlung oder Unterlassung einer Handlung entgegen der gesetzlichen Pflicht eines solchen abgedeckten Empfängers;
  • c) Sicherung eines unzulässigen Vorteils; oder
  • d) Verleitung eines abgedeckten Empfängers zur Nutzung des Einflusses eines solchen abgedeckten Empfängers bei einer ausländischen Regierung (oder Instrumentalität hiervon), einschließlich der Einheiten, die im Besitz oder unter der Kontrolle der Regierung stehen.

Der Kunde garantiert des Weiteren, dass er sich weder an Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Schmiergeldsystemen oder anderen Formen von unzulässigen Zahlungen an eine natürliche oder juristische Person beteiligen wird, und vereinbart, dass er keine falschen, ungenauen oder irreführenden Rechnungen oder Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erstellen oder übermitteln wird. Der Kunde genehmigt Cvent auf Anfrage einen angemessenen Zugang zu Büchern und Datensätzen des Kunden und/oder zur Durchführung regelmäßiger und ungeplanter Überprüfungen, wenn Cvent dies für notwendig erachtet. Auf Anfrage stimmt der Kunde zu, Cvent eine schriftliche Bestätigung zu übermitteln, die dessen Einhaltung der zuvor genannten Antikorruptionsgesetze bestätigt.

21. Höhere Gewalt

Cvent ist weder im Verzug noch anderweitig verantwortlich für jegliche Verzögerung oder Ausfall bei der Leistungserbringung aufgrund einer Tatsache, die über seine angemessene Kontrolle hinausgehen, einschließlich höhere Gewalt, kriminelle Handlungen oder Handlungen des gemeinsamen Feindes, der Elemente, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Epidemien, Aufstände, Transport- oder Kommunikationsausfälle oder -verzögerungen oder jeder Handlung oder unterlassenen Handlung durch den Kunden, seine Angestellten, Vertreter oder Vertragspartner. Die Parteien werden sich unverzüglich darüber informieren und gemeinsam über die oben genannten Ursachen beraten, die nach Ihrem Ermessen die Ursache einer erheblichen Verzögerung bei der Durchführung dieser Vereinbarung sind oder sein könnten. Cvent haftet nicht für eine unverschuldete Verzögerung.

22. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung ersetzt jede vorherige mündliche oder schriftliche Vereinbarung oder Absprache zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Diese Vereinbarung darf ausschließlich durch eine schriftliche Ergänzung geändert werden, die von autorisierten Vertretern jeder Partei unterzeichnet wird, mit Ausnahme von Zusatzkäufen oder Fehlerkorrekturen in einer aktiven Bestellung, die per E-Mail übertragen oder gegenseitig akzeptiert werden können. Jegliche weiteren oder widersprüchlichen Bedingungen, die in einer Kundenbestellung oder einem ähnlichen Dokument enthalten sind, gelten von Cvent als angewiesen, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung oder eines Widerspruchs bedarf, selbst wenn ein solches Dokument von Cvent bestätigt oder akzeptiert wird, und ungeachtet jeder Aussage, die dem Inhalt hierin widerspricht, und ist wirkungslos und für Cvent in keinster Weise verbindlich. Die verschiedenen Bestimmungen und Teil-Bestimmungen in dieser Vereinbarung sind abtrennbar, und falls eine der Bestimmungen oder Teil-Bestimmungen von einem zuständigen Gericht für undurchsetzbar befunden werden, dann vereinbaren die Parteien, Umfang, Dauer, Anwendungsbereich der Laufzeit oder Bereitstellung zu reduzieren, bestimmte Wörter oder Phrasen zu löschen oder jegliche ungültige, veraltete oder undurchsetzbare Bedingung oder Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bedingung oder Bestimmung, die dem Ausdruck der ursprünglichen Absicht der ungültigen und undurchsetzbaren Bedingung oder Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Parteien bestätigen und vereinbaren, dass (i) sie nicht veranlasst wurden diese Vereinbarung zu schließen noch dass sie sich auf eine Äußerung, Darstellung, Gewährleistung oder sonstige Zusicherung verlassen haben, welche hierin nicht ausdrücklich dargelegt ist; (ii) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ihr einziges Recht und ihre Rechtsmittel in Bezug auf eine Äußerung, Darstellung, Zusicherung oder andere Gewährleistung bei Verstoß gegen diese Vereinbarung gelten und dass alle anderen Rechte und Rechtsmittel ausgeschlossen sind. Die vorangehende Bestimmung wirkt sich nicht auf die Rechte und Rechtsmittel von Cvent oder des Kunden für jegliche betrügerische Falschdarstellung aus.

 

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